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Problem mit Studiengebühren nach Kündigung

  1. #7
    Avatar von Elke Pielmeier
    Elke Pielmeier ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Heiko_do Beitrag anzeigen
    Eigentlich steht doch alles im Kleingedruckten...
    Zuerst habe ich das auch gedacht: ABER: das Kleingedruckte weckt beim ersten Durchlesen den Eindruck, dass
    man - wenn man nach 6 Monaten abbricht, auch nur für 6 Monate zahlt. Der Deutlichkeit halber hätte man noch extra daraufhin weisen sollen, dass "Frühzahler" IMMER die gesamte Kursgebühr bezahlen müssen.

    Da würde mich wirklich interessieren, wieviele von dieser Regelung künftig gebrauch machen, wenn sie genau wissen, was sie da unterschreiben.

    Genau genommen bedeutet das Kleingedruckte:
    Für den Nachlass (von 60 EUR) verzichte ich auf jegliche Kündigungsfrist UND zahle in der halben Zeit.


    Ob das überhaupt rechtens ist, keine Kündigungsfrist zu haben? Ich würde mich ggf. auch an die ZFU wenden.
    AKAD International Business Communication (BA)

    Mit leerem Kopf nickt es sich leichter
    Zarko Petan

  2. #8
    Christiane007 ist offline Neuer Benutzer
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    Es ist zwar nun schon eine Weile her, aber für alle, die es interessiert, hier eine kurze Zusammenfassung, wie die Sache endete:
    Nach einer Rechtsberatung bei der Stiftung Warentest und einem Brief durch meinen Anwalt hat die Schule mir die zuviel bezahlten Gebühren erstattet, samt Anwaltskosten. Die rechtliche Begründung der Stiftung Warentest lautet:
    Ein kürzerer Zahlungsmodus darf nicht zur Folge haben, daß man trotz fristgerechter Kündigung für eine nicht erbrachte Leistung zahlen muß. Der Vertrag bzw. seine Auslegung durch die FJS wiederspricht dem FernUSG. Es gibt ein ausdrückliches Kündigungsrecht nach 6 Monaten, woraus hervorgeht, daß nach einer Kündigung auch nur Gebühren für disen Zeitraum fällig sind.
    Also - wehrt euch, falls euch ähnliches begegnet.
    Viele Grüße, Christiane

  3. #9
    Avatar von Elke Pielmeier
    Elke Pielmeier ist offline Moderator
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    Mein Glückwunsch, gut, dass du dir das nicht gefallen lassen hast.
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