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Werkstudent - FOM

  1. #1
    TRUDE ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ich studiere an der FOM und möchte im Haupstudium gerne als Werkstudent arbeiten. Da ich nach dem Studium das Erlernte beim aktuellen Arbeitgeber nicht anwenden kann, finde ich es einen guten Zeitpunkt in den gewünschten Bereichen woanders erste Erfahrungen zu machen.

    Die Beratungsstelle bei der FOM ist sich leider nicht sicher ob ich als Werkstudent arbeiten kann. Eine Person sagt nein, da wir bei der FOM nur Studierende und keine ordentlilch eingeschriebene Studierende sind. Eine andere Person sagt kein Problem, solange ich in der Woche mehr Zeit für Studium aufbringe als für die Arbeit und höchstens 20 Stunden pro Woche arbeite.

    Hat jemand vielleicht Erfahrung oder einen Tip?

    Vielen Dank
    Gruß TRUDE

  2. #2
    KM7
    KM7 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo TRUDE,

    ich habe das gleiche Problem. Hast Du mittlerweile etwas in Erfahrung bringen können? Mittlerweile ist ja schon 1 Jahr vergangen!

    Vielen Dank!

  3. #3
    Lisa ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hallo KM7,
    das ganze hängt ja am Sozialversicherungsrecht.
    Frag mal bei deiner Krankenkasse nach und schildere deinen Fall, schick denen evt. eine Kopie deines Studentenausweises.
    Die Krankenkasse kann dir sicherlich Auskunft geben, ob du als "normaler Werkstudent" durchgehen kannst oder nicht.
    Die Grenze von 20 Stunden/Woche und Vollzeit in den Semesterferien würde dann gelten.
    Wie alt bist du denn? Denn du mußt dich evt. selber krankenversichern, da als Werkstudent nur Beiträge zur Rentenversicherung vom AG abgeführt werden.
    Die Altersgrenze liegt m.W. bei 25 Jahren, solange kann man sich noch "familienversichern".
    VG Lisa

  4. #4
    Nippi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Bist Du Voll- oder Teilzeitstudent? Wichtig ist, dass Du offiziell als Vollzeitstudent gelten musst. Ob Du dabei an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule studierst ist egal. Bei einem offiziellen Teilzeitstudium ist es NICHT möglich als Werkstudent zu arbeiten. In dem Fall gilt man als normaler Arbeitnehmer mit den üblichen Sozialrechtlichen Pflichten.

  5. #5
    KM7
    KM7 ist offline Neuer Benutzer
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    Ich mache ein berufsbegleitendes Abendstudium an der FOM. Ob das unter ein Vollzeitstudium fällt, kann ich dir nicht sagen? Kennst du dich damit aus?
    Das würde bedeuten, dass man sich als Teilzeitstudent gar nicht auf eine Werkstudententätigkeit bewerben kann?

  6. #6
    Nippi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von KM7 Beitrag anzeigen
    Ich mache ein berufsbegleitendes Abendstudium an der FOM. Ob das unter ein Vollzeitstudium fällt, kann ich dir nicht sagen? Kennst du dich damit aus?
    Das würde bedeuten, dass man sich als Teilzeitstudent gar nicht auf eine Werkstudententätigkeit bewerben kann?
    Das gilt als Teilzeitstudium weil eben "berufsbegleitendes Abendstudium". Nein, Du kannst dann nicht als Werkstudent arbeiten gehen. Diese sozialversicherungsrechtlichen Vorteile sind nur für Vollzeitstudenten. Da Du ein "berufsbegleitendes Abendstudium" machst kannst Du nur Teilzeit arbeiten und wirst als normaler AN eingestuft.