Zulassungsvoraussetzung "Kaufmännische Berufstätigleit" - Wann erfüllt?
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Hallo,
die FOM hat nun auch ihre Internetpräsenz ganz auf Bachelor umgestellt.
Allerdings taucht nun plötzlich unter den Vorraussetungen für die Zulassung,
die Bedingung einer "Kaufmännischen Berufstätigkeit" auf - z.B.:
http://www.fom.de/fom_bachelor_of_sc...nformatik.html
Weiss jemand aus Erfahrung, was hier genau gefordert wird? Eigentlich
will ich die Fähigkeiten in den kaufmänischen Bereichen durch soll ein Studium
erwerben - also warum muss ich dann jetzt schon in dem Bereich arbeiten?
Die FOM meinte, ich sollte zur Prüfung meinen Lebenslauf, Arbeitszeugniss,...
an sie schicken. Aber ich arbeite z.Z. als Administrator in einer IT-Abteilung
und habe kaum Kontakt mit kaufmännischen Tätigkeiten...
Habt ihr vielleicht Tipps, wie man da am Besten vorgehen könnte um eine
Zulassung zu bekommen?
Danke und viele Grüsse,
Andreas
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Wo genau soll denn das stehen? Ich habe (bis jetzt) nichts dergleichen gelesen *grübel*
BWL 7. Semester, HFH
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Sie haben das inzwischen wieder rausgenommen. Auf Nachfrage bei der FOM habe ich den Hintergrund erfahren:
Man muss ja bei jedem FH-Studium auch Praxissemester ableisten. Bei einem
berufsbegleitenden Studium wird dieses durch die Tätigeit im eigenen Unternehmen
ersetzt. Da es sich um ein wirtschaftswissenschaftliches Studium handelt, muss man
am Ende mindestens 6 Monate kaufmänische Tätigkeit nachweisen um zur Prüfung
zugelassen zu werden.
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Na dann haben wir es ja. Diese Verfahrensweise ist ja die übliche.
BWL 7. Semester, HFH