Probestudium und Studiengebühren
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Zitat von
stefka
Hallo Knippson,
ich wundere mich ein bisschen über die sechs Wochen Probezeit. Ich kenne nur das 14-tägige Probestudium bei der HAF.
Ansonsten kann ich mich Zippys Posting nur anschließen - das sind die Vertragsbedingungen, die ich auch kenne.
Viele Grüße
Steffi
Hallo Steffi,
das ist alles eine Frage der eigenen Verhandlungsstrategien.
Viele Grüsse
Zippy
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Du schreibst, dass es möglich sei auf den 4.11. (6 Mt. Kündigungsfrist) zu kündigen. Du sagst aber nicht ob Du bereits in der Probezeit darauf hingewisen hast, das Du das Studium nicht fortsetzen willst. Denn genau darauf kommt es an. Die Sachlage ist eigentlich klar. Hast Du während des Probestudiums nicht mittgeteilt das Du das Studium nicht vorsetzen (z.B. Rücksendung der Unterlagen) willst, gilt das Studienangebot als angenommen.