Hallo,
wenn deine berufliche Tätigkeit im weitesten Sinne mit der Studienrichtung übereinstimmt (bspw. Bankkaufmann und BWL-Studium, oder Elektriker und WiIng-Studium), dann wird das HP wohl während der Arbeitszeit abgeleistet.
Allerdings wirst du etwas bestimmtes im HP machen müssen... weiß jetzt aus
dem Kopf aber nicht genau was.
Solltest du ein betriebsfremdes Studium machen (bspw. als Gärtner ein
WiIng-Studium), müsstest du wohl für die Zeit des HP dir einen entsprechenden Praktikumsplatz suchen und von deinem AG freistellen lassen.
Aber auch hier helfen die die Damen und Herren von der HFH sicherlich gerne weiter wenn du dort anrufst.
Gruß Lutz
Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen. (Benjamin Franklin)
(8. Semester BWL an der HFH und alle Prüfungen hinter mir)