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Pflegemanagement Studienbriefe: Anzahl und Aktualisierungsabstände

  1. #7
    duc750 ist offline Neuer Benutzer
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    Guten Abend,

    nach vielen Recherchen muss ich noch einmal etwas fragen:

    Als Fernstudent PGM der HFH hat man ja auch einen normalen Studentenstatus, sprich entsprechende Vergünstigungen. Ist doch richtig, oder?

    In Niedersachsen sind die Präsenzphasen der HFH nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt. Gibt es irgendwelche Probleme dadurch, dass die Präsenzphasen nicht 5 Tage andauern? Niedersachsen sieht nämlich gerne eine zusammenhängende FB-Zeit von 5 Tagen. Geben die sich auch mit einmal drei, und beim nächsten Mal zwei Tagen zufrieden? Müsste doch eigentlich auch o.k. sein?

    Ist inzwischen eigentlich eine abschließende Regelung bzgl. Anerkennung als Werbungskosten (als weiterführende FB oder Studium, nicht Erstausbildung) bei den Finanzämtern getroffen?
    Sollte man sich immer noch vorsichtshalber einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, damit man sich gar nicht erst rechtfertigen muss, oder akzeptieren die Finanzämter inzwischen auch die Kosten über 4000€?

    Danke schon mal für die Antworten

    Gruß
    duc750
    Wessen wir am meisten im Leben bedürfen ist jemand, der uns dazu bringt, das zu tun, wozu wir fähig sind.
    Ralph Waldo Emerson (1803-1882)

  2. #8
    Avatar von Lutzbutz
    Lutzbutz ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Und das man sich im 6. Semester dann entscheiden müsste....Daher hat mich es schon überrascht dass dies dann doch noch geändert wurde...ich hätte auch gerne die Wahl gehabt Aber die Option stand eben nur im Studienführer, nicht auf dem Anmeldebogen...
    Hast du auch mal bei der HFH direkt nachgefragt?
    Eine Investition in Wissen bringt noch immer die besten Zinsen. (Benjamin Franklin)
    (8. Semester BWL an der HFH und alle Prüfungen hinter mir)

  3. #9
    Avatar von Lutzbutz
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    Als Fernstudent PGM der HFH hat man ja auch einen normalen Studentenstatus, sprich entsprechende Vergünstigungen. Ist doch richtig, oder?
    Yep!
    In Niedersachsen sind die Präsenzphasen der HFH nach dem Bildungsurlaubsgesetz anerkannt. Gibt es irgendwelche Probleme dadurch, dass die Präsenzphasen nicht 5 Tage andauern? Niedersachsen sieht nämlich gerne eine zusammenhängende FB-Zeit von 5 Tagen. Geben die sich auch mit einmal drei, und beim nächsten Mal zwei Tagen zufrieden? Müsste doch eigentlich auch o.k. sein?
    Eine länderspezifische Regelung, die dir entweder nur die Verantwortlichen selbst, oder jemand aus der Region beantworten kann. Ich kann´s leider nicht.
    Ist inzwischen eigentlich eine abschließende Regelung bzgl. Anerkennung als Werbungskosten (als weiterführende FB oder Studium, nicht Erstausbildung) bei den Finanzämtern getroffen?
    Sollte man sich immer noch vorsichtshalber einen Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen, damit man sich gar nicht erst rechtfertigen muss, oder akzeptieren die Finanzämter inzwischen auch die Kosten über 4000€?
    Also bei mir zwischen 06 und 07 war das Verfahren noch recht offen und heiß diskutiert. Bin aber mittlerweile nicht mehr auf dem Laufenden. Ich hab mich mit der 4.000-Grenze abgefunden und hoffe drauf, dass sich das noch ändern wird.
    Den Freibetrag empfehle ich, wenn du eh eine hohe monatliche Belastung hast und es eng werden könnte.

    Gruß Lutz
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  4. #10
    duc750 ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo und guten Abend,

    schade, dass sich anscheinend sonst niemand mit den Themen "Zerstückelung von Bildungsurlaubsansprüchen" und "Werbunskosten versus Sonderausgaben" auskennt, hätte gerne noch ein paar Meinungen dazu gelesen.

    Habe aber inzwischen noch einmal mit der HFH in Bezug auf Umstellung von Diplom auf Bachelor kontaktet. Laut deren Aussagen wird der Diplomstudiengang noch einige Jahre aufrecht erhalten. Eine Umstellung auf B.A. ist noch nicht geplant.


    Einen schönen Abend noch

    Gruß
    duc750
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