Die Hamburger Fern-Hochschule startet im Januar 2010 mit den postgradualen Sonderstudiengängen Recht und Wirtschaft, die berufsbegleitend (Teilzeit) in vier bzw. fünf Semestern zum Bachelor-Abschluss führen.

Die neuen Angebote richten sich an Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlich ausgerichteten bzw. ingenieurwissenschaftlichen Erststudiums, die einen weiteren Hochschulabschluss erlangen möchten. Ihnen wird aufgrund ihres Erststudiums gemäß § 61 (4) des Hamburgischen Hochschulgesetzes (HmbHG) ein Teil der erbrachten Leistungen im entsprechenden Sonderstudiengang anerkannt, wodurch sich die reguläre Studienzeit bis zum Bachelor-Abschluss erheblich verkürzt.

Studienorte für die Präsenzlehrveranstaltungen am Wochenende sind die HFH-Studienzentren Düsseldorf, Hamburg, München, Nürnberg, Stuttgart (Sonderstudiengang Recht) bzw. Essen, Hamburg, Hannover, Kaiserslautern, Nürnberg, Stuttgart, Wiesbaden, Würzburg (Sonderstudiengang Wirtschaft).

Der Sonderstudiengang Recht ist studienorganisatorisch betrachtet eine verkürzte Form des Bachelor-Studienganges Wirtschaftsrecht, der mit dem Bachelor of Laws (LL.B.) abschließt und durch die unabhängige Agentur ACQUIN akkreditiert ist. Absolventen eines wirtschaftswissenschaftlich ausgerichteten Erststudiums (zum Beispiel Betriebswirtschaft, Volkswirtschaft oder Wirtschaftspädagogik) erhalten einen Großteil der wirtschaftswissenschaftlichen Module, die im Studiengang Wirtschaftsrecht der HFH gemäß Prüfungsordnung vorgeschrieben sind, pauschal anerkannt. Sie müssen daher nur noch etwa die Hälfte der vorgeschriebenen Studien- und Prüfungsleistungen erbringen, wodurch der akademische Abschluss in vier Semestern erlangt werden kann.

Beim Sonderstudiengang Wirtschaft handelt es sich um eine akademische Zusatzausbildung für Ingenieure (Diplom, Bachelor), die ihr wirtschaftswissenschaftiches Grundlagenwissen vertiefen möchten. Er ist eine organisatorische Sonderform des HFH-Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen, der von der Agentur ACQUIN akkreditiert ist und mit dem Bachelor of Engineering (B.Eng.) abschließt. Auf Grundlage des Hamburgischen Hochschulgesetzes werden den studierten Ingenieuren die technikwissenschaftlichen Studienmodule für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen pauschal anerkannt. So sind noch die wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Module zu belegen, die sich im Teilzeitstudium über fünf Semester erstrecken. Nach erfolgreichem Studienabschluss des Sonderstudienganges dürfen die Absolventen gemäß § 1 des Hamburgischen Gesetzes über das Ingenieurwesen zudem die Berufsbezeichnung Wirtschaftsingenieur führen.

Quelle: Presse-Mitteilung