
Zitat von
Stonie
2.) Begrenzte Absetzbarkeit eines (Erst-)Studiums im Rahmen der Sonderausgaben bis 4.000,- Euro im Jahr, geht eigentlich immer.
Mein Finanzamt sieht das leider anders: hat mir mein Erststudium nun als Werbungskosten berechnet, dabei war es klar als Sonderausgaben eingetragen. Werde nun Montag erstmal Einspruch einlegen. Macht immerhin über 300 Euro bei mir aus.
Hat evtl. noch jemand n Tipp für mich? Ich habe noch nie Einspruch eingelegt.
Geändert von HannoverKathrin (17.09.2010 um 14:57 Uhr)
HFH - Studienzentrum Hannover - Studiengang BWL 7. Semester
Disziplin ist am Anfang schwer. Dann macht sie alles leichter.
(Edita Gruberova)