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Kosten Fernstudium - Steuererklärung

  1. #25
    Avatar von Stonie
    Stonie ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Hm, zwei Doofe, ein Gedanke ;-)

    Gruß
    Stonie

  2. #26
    user_xy ist offline Neuer Benutzer
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    ein freund von mir ist steuerberater. ich habe eine abgeschlossene ausbildung und mein studium an der wbh ist mein erststudium. er sagte mir kürzlich, das ich alles was da anfällt unbegrenzt als sonderkosten ansetzen kann und nicht durch die 4000€ begrenzt bin.

  3. #27
    Avatar von Stonie
    Stonie ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von user_xy Beitrag anzeigen
    ein freund von mir ist steuerberater. ich habe eine abgeschlossene ausbildung und mein studium an der wbh ist mein erststudium. er sagte mir kürzlich, das ich alles was da anfällt unbegrenzt als sonderkosten ansetzen kann und nicht durch die 4000€ begrenzt bin.
    So ist das Quatsch. Wenn er Steuerberater ist, wird er das aber vermutlich so nicht gesagt haben.

    Du kannst nach der oben diskutierten Rechtssprechung des BFH Deine Ausgaben für das Studium unbegrenzt als Werbungskosten ansetzen, da Du bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügst. Den Begriff Sonderkosten gibt es nicht, an der Beschränkung auf 4.000,- Euro bei den Sonderausgaben hat sich nichts geändert.

    Da das Urteil allerdings auch "normal" Studierenden mit ggf. geringem Einkommen einen Ansatz der Studienkosten als Werbungskosten und so die Bildung eines Verlustvortrags ermöglicht, wäre noch zu prüfen bzw. abzuwarten, ob hier ein Nichtanwendungserlass herausgegeben wird, der Dir einen direkten Bezug auf das Urteil verwehrt.

    Gruß
    Stonie

  4. #28
    user_xy ist offline Neuer Benutzer
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    ja werbungskosten wegen mir. hauptsache nicht beschränkt.

  5. #29
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Das ist aber ein großer Unterschied (Stichwort Verlustvortrag) - darum ist das Steurrecht ja für Laien so kompliziert, das eine hat nicht nur eine Obergrenze und das andere nicht, da hängen noch andere Möglichkeiten dran.
    Fernstudent an der HFH (... nur noch bis 30.06.2012 )
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  6. #30
    Avatar von HannoverKathrin
    HannoverKathrin ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Stonie Beitrag anzeigen

    2.) Begrenzte Absetzbarkeit eines (Erst-)Studiums im Rahmen der Sonderausgaben bis 4.000,- Euro im Jahr, geht eigentlich immer.
    Mein Finanzamt sieht das leider anders: hat mir mein Erststudium nun als Werbungskosten berechnet, dabei war es klar als Sonderausgaben eingetragen. Werde nun Montag erstmal Einspruch einlegen. Macht immerhin über 300 Euro bei mir aus.

    Hat evtl. noch jemand n Tipp für mich? Ich habe noch nie Einspruch eingelegt.
    Geändert von HannoverKathrin (17.09.2010 um 14:57 Uhr)
    HFH - Studienzentrum Hannover - Studiengang BWL 7. Semester

    Disziplin ist am Anfang schwer. Dann macht sie alles leichter.
    (Edita Gruberova)

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