Bei der Fahrtkostenpauschale EURO 0,30 gilt jedoch die einfache Entfernung (also nicht Hin- u. Rückweg)? Die Istkosten z.B. Bahn aber als Hin- u. Rückweg???
Abschreibungsdauer Computer/Notebook früher 4 Jahre, aktuell 3 Jahre.
Wie wird das eigentlich mit der Verplegungspauschale gemacht.
Wenn ich Freitags direkt von der Arbeits zur Vorlesung fahre, bin ich ja von früh bis spät am Abend weg. Dann also EURO 12,00 weil mehr als 14 Std. Oder zählt nur die tatsächliche Zeit An-, Abfahrt u. Vorlesungszeit???
Geändert von hotknife (22.10.2009 um 11:17 Uhr)
„Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter
oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen,
als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft
und dem Maß unserer Menschlichkeit.“
(Martin Luther King)