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Kosten Fernstudium - Steuererklärung

  1. #1
    Kati-München ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,

    ich hoffe, hier kann mir jemand helfen:

    Welche Kosten von meinem BB-Fernstudium an der HFH kann ich in die Einkommensteuererklärung reinschreiben?

    Klar ist mir, dass die mtl. Studiengebühren und die Fahrtkosten zu den Präsenzen reinkommen. Jetzt habe ich noch was von "Materialbezugskosten" gelesen - sind die in den mtl. Studiengebühren enthalten? Wie ist es mit Internetgebühren zu Hause - kann ich die anteilig anrechnen und falls ja, wieviel?

    Gibt es noch andere Kosten die ich anrechnen kann als Werbungskosten?

    Schon mal herzlichen Dank und viele Grüße,

    Kati
    ____________________________
    Kati
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  2. #2
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Wie Du schon sagst alles was mit den Gebühren zusammenhängt sowie die Fahrtkosten entweder pauschal (0,30 EUR/km) oder eben real (Bahntickets).
    Zudem die Verpflegungskostenpauschale (je nach Dauer der Abwesenheit).

    Zusätzlich kannst Du Literatur ansetzen oder Büromaterial ansetzen, Druck- Kopier- und Bindekosten. Ebenso einen Rechner (auf 5 Jahre "abzuschreiben").Das Arbeitszimmer und Internetanschluss wird sicher nicht ganz so einfach werden, weil du dann auch nachweisen musst in wie weit du das privat nutzt.
    Fernstudent an der HFH (... nur noch bis 30.06.2012 )
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  3. #3
    Avatar von hotknife
    hotknife ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Bei der Fahrtkostenpauschale EURO 0,30 gilt jedoch die einfache Entfernung (also nicht Hin- u. Rückweg)? Die Istkosten z.B. Bahn aber als Hin- u. Rückweg???

    Abschreibungsdauer Computer/Notebook früher 4 Jahre, aktuell 3 Jahre.

    Wie wird das eigentlich mit der Verplegungspauschale gemacht.
    Wenn ich Freitags direkt von der Arbeits zur Vorlesung fahre, bin ich ja von früh bis spät am Abend weg. Dann also EURO 12,00 weil mehr als 14 Std. Oder zählt nur die tatsächliche Zeit An-, Abfahrt u. Vorlesungszeit???
    Geändert von hotknife (22.10.2009 um 11:17 Uhr)
    „Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter
    oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen,
    als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft
    und dem Maß unserer Menschlichkeit.“
    (Martin Luther King)

  4. #4
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Sorry falscher Begriff - es ist die Reisekostenpauschale 0,30 EUR/km und nicht die Fahrtkostenpauschale (welche nach aktuellem Steurrecht auch gar keine Werbungskosten sind) - bei den Istkosten gilt das natürlich ebenso für Hin- und Rückweg.

    Bei der Nutzungsdauer habe ich mich tatsächlich verguckt - habe auch selbst 3 Jahre angesetzt *g*

    Bei der Verpflegungspauschale habe ich An- und Abreisezeit mit eingerechnet und dieses auch genehmigt bekommen.
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  5. #5
    Avatar von hotknife
    hotknife ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Und wenn ich direkt vom Arbeitsplatz zur Vorlesung fahre, gilt die Verpflegungspauschale dann vom Morgen oder erst wenn ich mich auf den Weg zur Vorlesung mache?

    Danke
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  6. #6
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Ich habe die Abfahrtszeit ab Arbeitgeber genommen, ist ja auch sinnvoll, für Überstunden kriegst du ja auch keine Pauschale

    Bei mir ging es schlussendlich nur um ca. 160 EUR Verpfelgungskostenpauschale und die gingen durch, aber das heisst natürlich nicht, dass dies jedes Finanzamt durchwinkt.
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