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  1. #7
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Standard AW: Rücktritt von Prüfung

    Lassen wir mal die Kirche im Dorf

    Die HFH ist keine drakonische Bestrafungsanstalt ... vor der Prüfung kann (sollte) man mit dem Prüfungsamt reden, danach den gelben Schein bringen.

  2. #8
    Avatar von Zyndi
    Zyndi ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Rücktritt von Prüfung

    Da steht "Vorlage eines ärztlichen Attests und in Zweifelsfällen ein Attest eines von der HFH benannten Arztes". Das kann also auch ein Dreizeiler sein.
    Außerdem denke ich, dass berufliche Gründe als triftiger Grund gelten.
    ______________________________________
    fast fertig!

  3. #9
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Standard AW: Rücktritt von Prüfung

    Ich möchte einfach mal zu bedenken geben, ob man nicht mit der Wahrheit am besten fährt.

    Also: Anruf beim Prüfungsamt, schildern was dazwischen gekommen ist und dass es nicht nur eigene Schlamperei ist und dann auf Entgegenkommen der HFH hoffen.

    Viele Grüße
    Markus

  4. #10
    michael1983 ist offline Benutzer
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    Standard AW: Rücktritt von Prüfung

    bei mir siehts ähnlich aus.
    ich kann kurzfristig den prüfungstermin am nächsten samstag nicht warnehmen und muss daher absagen. hab auch schon eine email ans prüfungsamt geschickt.

    hast du schon eine antwort erhalten?

  5. #11
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Standard AW: Rücktritt von Prüfung

    hab auch schon eine email ans prüfungsamt geschickt.
    Ich würde in solchen Fällen empfehlen zu telefonieren und nicht zu mailen. Am Telefon kann man viel glaubhafter rüber bringen, welche Gründe es gibt. Und es ist für den Gesprächspartner schwerer "nein" zu sagen. Und ihr müsst nicht auf Antwort warten. Nur mal meine Meinung...

    Ich drücke Euch jedenfalls beiden die Daumen, dass eine gute Lösung gefunden wird.

    Viele Grüße
    Markus

  6. #12
    Avatar von Michael Knight
    Michael Knight ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Rücktritt von Prüfung

    Im Prinzip gibt es da nichts zu diskutieren. Entweder man ist krank (mit Attest) oder durchgefallen. Ansonsten wäre die Regelung, dass man 2x wiederholen kann zu umgehen (und zumindest im Präsenzstudium scheitern einige an dieser Regelung). An Präsenzhochschulen kann man dem Prüfungsamt auch nicht erzählen, dass Oma Geburtstag hat und man nun verhindert ist. Warum sollte das im Fernstudium anders sein?
    Es wäre auch anderen Studenten gegenüber, die sich an die Prüfungsordnung halten, äußert unfair, wenn man sich von den Prüfungen mal eben mit einem Telefonat oder einer Email "frei diskutieren" könnte.
    Nur mal meine Meinung ...

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