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AW: Rücktritt von Prüfung
Ich kann es jetzt auf Anhieb nicht finden, aber ich meine gelesen zu haben, dass man einen Rücktritt nach der Abmeldefrist schon begründen muss.
Private Gründe gelten da nicht automatisch (warum auch, immerhin sind die Termine 1 Jahr im voraus bekannt), berufliche müssen nachgewiesen sein.
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AW: Rücktritt von Prüfung
Tschuldigung, habe ich irgendetwas verpasst !? Ich melde mich freiwillig zu dieser Prüfung an. Wenn ich mich gar nicht erst anmelde krieg ich auch keinen Ärger. Wenn jemand vergisst sich anzumelden und sich kurz nach der Frist meldet darf die Person auch häufig trotzdem noch zur Prüfung kommen. Warum sollte eine Absage kurz nach der Absagefrist so schlimm sein !? Wichtig ist dass es im Vorraus passiert. Wer einfach fernbleibt hat n Fehlversuch vergeudet, das sollte so sein. aber warum ein vorher angekündigtes Fernbleiben so schlimm sein soll, kann ich nicht nachvollziehen...
HFH - Studienzentrum Hannover - Studiengang BWL 7. Semester
Disziplin ist am Anfang schwer. Dann macht sie alles leichter.
(Edita Gruberova)
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AW: Rücktritt von Prüfung
Klar so kann man das auch sehen. Aber wozu gibt es Fristen? Denkst Du bei einer 2 Tage verspätet abgegebenen Haus- oder Bachelorarbeit genauso? Ist ja auch erst kurz nach der Abgabefrist.
Eine Hochschule MUSS sowas verbindlich regeln. Das geht nur mit Fristen. Wenn man Glück hat und eine freundliche Sachbearbeiterin findet, die das durchwinkt ist ja gut. Aber es muss doch Regeln geben.
Vor allem verstehe ich nicht, warum das im Fernstudium anders sein soll als im Präsenzstudium. Wenn ich damals unserem Prüfungsamt erzählt hätte, dass ich was Wichtigeres vorhabe und mich mal eben abmelden möchte, hätten die mich entweder ausgelacht oder mir einen Vogel gezeigt (kein Witz die Damen waren so).
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AW: Rücktritt von Prüfung
Also ich denke schon auch, dass die Fristen ihren Sinn haben. Es geht immerhin um eine Prüfung. Beim Abitur kann ich ja auch nicht fernbleiben, nur weil es mir gerade nicht passt. Und wenn ich im Job einen Termin habe ähnlich. Im Zweifel belege ich ja auch einen Prüfungsplatz, es sind Kapazitäten für die Korrektur für mich vorgesehen usw.
Meiner Meinung nach sollte es schon möglich sein, sich aus wichtigen Gründen von einer Prüfung abmelden zu können - aber eben auch nur aus solchen.
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AW: Rücktritt von Prüfung
Ich hatte schon am Anfang des Threads geschrieben, dass man sich "aus triftigen Grund" abmelden kann. Ich habe das schon gemacht und es steht auch in der Studien- oder Prüfungsordnung.
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fast fertig!
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AW: Rücktritt von Prüfung
 Zitat von Michael Knight
Denkst Du bei einer 2 Tage verspätet abgegebenen Haus- oder Bachelorarbeit genauso?
Nein, das natürlich nicht. Das ist immerhin auch eine Arbeit die ich langwirrig vorbereite. Bei einem Prüfungstermin geht es um die definitive persönliche Präsenz im SZ. Die kann bedingt durch Arbeit oder Krankheit verhindert sein. Ein "meine Oma hat Geburtstag" sehe ich nicht als Grund. Ebenso ein "ich hab mich nicht gneug vorbereitet, fühle mich nicht fit" sehe ich nicht als Grund. Aber wenn ein unerwartetes Ereignis nach der Abmeldefrist eintritt, sollte einem das Fernbleiben erlaubt werden. Immerhin ist die Prüfungsteilnahme freiwillig. Wie Zyndi schreibt, ist das soweit auch gar kein Problem.
Nur für mich zum besseren Verständnis, muss man sich im Präsenzstudium auch für Prüfungen anmelden? Dass man sich an feste Prüfungstermine halten muss kennt man ja soweit von der Schule und Ausbildung, der entscheide Unterschied ist für mich eben, die freiwillige Anmeldung, keine verbindliche Teilnahme.
HFH - Studienzentrum Hannover - Studiengang BWL 7. Semester
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(Edita Gruberova)
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