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HFH Hamburger Fern-Hochschule


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  #1  
Alt 16.11.2009, 10:06
Neuer Benutzer
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Studiengang: Wirtschaftsrecht
 
Registriert seit: 17.09.2008
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Standard Rücktritt von Prüfung

Hallo zusammen,

sofern ich eine Prüfung nicht antreten möchte/kann und bereits über den Abmeldungstermin hinaus bin, muss ich dann einen schriftlichen Grund angeben oder ist es durch die Nichtteilnahme damit geregelt?

Ich bin mir darüber im klaren, dass es dann zum "nicht bestanden" dieser Prüfung führt, aber leider lässt es sich zeitlich nicht einrichten an dieser Prüfung teilzunehmenen. Diese Prüfung darf ich danach dann nochmal 2x versuchen abzulegen, oder?

Danke euch für die Informationen

NetzZwerg78
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  #2  
Alt 16.11.2009, 10:19
Benutzerbild von Michael Knight
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Studiengang: Sonderstudiengang Technik
 
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Standard AW: Rücktritt von Prüfung

Zitat:
muss ich dann einen schriftlichen Grund angeben oder ist es durch die Nichtteilnahme damit geregelt?
Was meinst Du mit "es"? Wenn Du nicht antrittst, bist Du durchgefallen, das schreibst Du ja selbst. Was sollte man da noch regeln?
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  #3  
Alt 16.11.2009, 10:25
Benutzerbild von chillie
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Standard AW: Rücktritt von Prüfung

Siehe Prüfungspläne, unverzüglich dem Prüfungsamt melden - nur so hast du die Chance, dass es nicht als Fehlversuch gewertet wird.

Wenn der Termin schon verstrichen ist, gibt es nur noch die Möglichkeit des Attest.
__________________
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  #4  
Alt 16.11.2009, 10:28
Benutzerbild von Zyndi
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Status: Aktiver Fernstudent
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Standard AW: Rücktritt von Prüfung

Warum telefonierst Du nicht mit der HFH und trittst aus wichtigem Grund zurück? Oder gehst zum Arzt und lässt Dir ein Attest schreiben? Finde ich besser als wegen Nichterscheinen durchzufallen.
__________________
______________________________________
fast fertig!
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  #5  
Alt 16.11.2009, 10:39
Benutzerbild von Michael Knight
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Studiengang: Sonderstudiengang Technik
 
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Beiträge: 1.670
Standard AW: Rücktritt von Prüfung

Ich wollte es nicht so direkt schreiben, aber die Erkältungsgefahr zu dieser Jahreszeit ist natürlich sehr hoch.
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  #6  
Alt 16.11.2009, 12:49
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Standard AW: Rücktritt von Prüfung

Vorsicht mit dem Attest.

Steht in den Satzungen etwas darüber, dass nur Attest durch Amtsarzt? Dann kannst du nämlich das normale "Gefälligkeitsgutachten" vom Hausarzt knicken.
__________________
„Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter
oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen,
als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft
und dem Maß unserer Menschlichkeit.“
(Martin Luther King)
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  #7  
Alt 16.11.2009, 12:54
Benutzerbild von chillie
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Standard AW: Rücktritt von Prüfung

Lassen wir mal die Kirche im Dorf

Die HFH ist keine drakonische Bestrafungsanstalt ... vor der Prüfung kann (sollte) man mit dem Prüfungsamt reden, danach den gelben Schein bringen.
__________________
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  #8  
Alt 16.11.2009, 13:14
Benutzerbild von Zyndi
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Studiengang: Sonderstudiengang Technik
 
Registriert seit: 21.10.2007
Ort: München
Beiträge: 143
Standard AW: Rücktritt von Prüfung

Da steht "Vorlage eines ärztlichen Attests und in Zweifelsfällen ein Attest eines von der HFH benannten Arztes". Das kann also auch ein Dreizeiler sein.
Außerdem denke ich, dass berufliche Gründe als triftiger Grund gelten.
__________________
______________________________________
fast fertig!
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  #9  
Alt 16.11.2009, 13:31
Benutzerbild von Markus Jung
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Standard AW: Rücktritt von Prüfung

Ich möchte einfach mal zu bedenken geben, ob man nicht mit der Wahrheit am besten fährt.

Also: Anruf beim Prüfungsamt, schildern was dazwischen gekommen ist und dass es nicht nur eigene Schlamperei ist und dann auf Entgegenkommen der HFH hoffen.

Viele Grüße
Markus
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  #10  
Alt 17.11.2009, 10:58
Neuer Benutzer
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Registriert seit: 30.10.2009
Beiträge: 17
Standard AW: Rücktritt von Prüfung

bei mir siehts ähnlich aus.
ich kann kurzfristig den prüfungstermin am nächsten samstag nicht warnehmen und muss daher absagen. hab auch schon eine email ans prüfungsamt geschickt.

hast du schon eine antwort erhalten?
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Stichworte
hfh, rücktritt, rücktritt von prüfung, von prüfung zurücktreten

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