sofern ich eine Prüfung nicht antreten möchte/kann und bereits über den Abmeldungstermin hinaus bin, muss ich dann einen schriftlichen Grund angeben oder ist es durch die Nichtteilnahme damit geregelt?
Ich bin mir darüber im klaren, dass es dann zum "nicht bestanden" dieser Prüfung führt, aber leider lässt es sich zeitlich nicht einrichten an dieser Prüfung teilzunehmenen. Diese Prüfung darf ich danach dann nochmal 2x versuchen abzulegen, oder?
Warum telefonierst Du nicht mit der HFH und trittst aus wichtigem Grund zurück? Oder gehst zum Arzt und lässt Dir ein Attest schreiben? Finde ich besser als wegen Nichterscheinen durchzufallen.
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fast fertig!
Studiengang: 2. Semester Sonderstudiengang Technik zum Dipl.-Wirtschaftsingenieur FH
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AW: Rücktritt von Prüfung
Vorsicht mit dem Attest.
Steht in den Satzungen etwas darüber, dass nur Attest durch Amtsarzt? Dann kannst du nämlich das normale "Gefälligkeitsgutachten" vom Hausarzt knicken.
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„Wir neigen dazu, Erfolg eher nach der Höhe unserer Gehälter
oder nach der Größe unserer Autos zu bestimmen,
als nach dem Grad unserer Hilfsbereitschaft
und dem Maß unserer Menschlichkeit.“
(Martin Luther King)
Da steht "Vorlage eines ärztlichen Attests und in Zweifelsfällen ein Attest eines von der HFH benannten Arztes". Das kann also auch ein Dreizeiler sein.
Außerdem denke ich, dass berufliche Gründe als triftiger Grund gelten.
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fast fertig!
Ich möchte einfach mal zu bedenken geben, ob man nicht mit der Wahrheit am besten fährt.
Also: Anruf beim Prüfungsamt, schildern was dazwischen gekommen ist und dass es nicht nur eigene Schlamperei ist und dann auf Entgegenkommen der HFH hoffen.
bei mir siehts ähnlich aus.
ich kann kurzfristig den prüfungstermin am nächsten samstag nicht warnehmen und muss daher absagen. hab auch schon eine email ans prüfungsamt geschickt.