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Hauptpraktikum trotz Berufstätigkeit

  1. #1
    AndreaD ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo Ihr Lieben,

    bei der Durchsicht der Praktikumsordnung bin ich gestern abend fast vom Stuhl gefallen, als ich festgestellt habe, dass ich Grund- und Hauptpraktikum die ganze Zeit verwechselt habe

    Ich habe gerade erst angefangen mit dem Studium und arbeite nebenbei Vollzeit in der Pharmaindustrie (keine Leitungsfunktionen, Führung etc.).
    Nun stellt sich für mich die Frage, wie man das machen soll, man kann doch nicht für diese 20 Wochen/5 Monate kündigen, nur um woanders sein Praktikum zu machen !??
    Ich meine, es kann zwar sein dass ich in 1,5 Jahren die Möglichkeit bekomme, für diese Zeit in eine entspr. Abteilung zu wechseln, nur was mache ich denn wenn nicht?confused:

    Und ganz nebenbei kann ich mir das Studium ohne Arbeit nebenbei auch nicht leisten und erst recht keine unbezahlten 5 Monate!

    Bei der HFH hab ich auch schon angerufen, die sagten allerdings auch dass man es extern machen muss, wenn der derzeitige Tätigkeitsbereich dem Ausbildungsinhalt nicht entspricht.

    Meine Chefin ist leider diese Woche krank und ich habe nur noch bis nächsten Freitag Rücktrittsrecht somit weiß ich erst recht nicht was ich machen soll

    Abgesehen davon kann ich mir auch nicht vorstellen, dass mir meine Chefin jetzt schon bestätigen könnte, was vielleicht mal in 1,5 Jahren ist

    MEINE FRAGE AN EUCH:WIE MACHT IHR DAS DENN UND KANN MAN DAS PRAKTIKUM AUCH NEBENBEI IRGENDWIE MACHEN ZUM BEISPIEL NACH DER EIGENTLICHEN TÄGLICHEN ARBEIT???

  2. #2
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Jetzt mal ganz ruhig

    Lies dir die ganzen Unterlagen vllt. noch mal in Ruhe durch. Das Grundpraktikum bekommst du anerkannt, wenn du ausreichend Berufserfahrung lt. Prüfungsordnung hast.

    Das Hauptpraktikum kannst du dir ebenfalls problemlos aus der beruflichen Tätigkeit anrechnen lassen. Hierzu genügt für BWL (welchen Studiengang hast du gewählt?) eine Bestätigung über Sachbearbeitertätigkeit mit einem Umfang von mind. 6 Monaten. Ich habe hierzu einfach ein qual. Arbeitszeugnis eingereicht. Von einem Kommilitonen der Techniker ist und nur sehr wenig kaufmännische Tätigkeit (Kalkulation) wahrnimmt hat es auch geklappt, also keine Sorge.

    Mit wem genau hast du denn telefoniert? Ansprechpartner für das Hauptpraktikum ist Frau Aust.

    Wichtig ist also:

    Welchen Studiengang hast du?
    Was für einen Job machst du?

    Externes Praktikum muss auch bei Problemen der Anerkennung nicht sein, in diesem Fall würde auch 6-monatiges Projekt oder eine teilweise Versetzung genügen. Hierbei entfällt dann wahrsch. nicht der Praktikumsbericht, du darfst aber nicht vergessen, dass du wenigstens in BWL eine Projektarbeit als Hausarbeit über ein konkretes praktisches Thema schreiben musst, sprich das ist alles nicht nur eine Belastung sondern auch eine Chance.
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  3. #3
    AndreaD ist offline Neuer Benutzer
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    Ja das mit dem Grundpraktikum habe ich verstanden und ich denke auch dass ich das angerechnet bekomme, da ich nicht nur eine medizinische Ausbildung habe sonder derzeit auch im Ges.wesen arbeite ...

    Ich studier Ges.+Sozialmanagement und bin in der Pharmaindutrie tätig, genauergesagt in der Zulassung. D.h. also ich bin für die Zusammenstellung von Dokumenten verantwortlich und muss nebenbei Termine koordinieren und Schriftverkehr mit bestimmten Behörden abwickeln. Ich habe aber wie gesagt keine Personalverantwortung.

    Die Ausbildungsinhalte, die in der Praktikumsverordnung stehen sind alle mehr oder weniger aufs Management bezogen, womit ich hier ja nichts zu tun habe (wie denn auch - ich wills ja lernen, deswegen studier ich ja )

    Vielleicht sind die Ausbildungsinhalte bei der BWL anders? Bestimmt oder? Vielleicht ist das ja auch günstiger in meiner Situation?

    Telefoniert habe ich mit Frau Hauenhaus und Herr Ihne ruft mich dann erst noch zurück. Ich denke aber die Ansprechpartner sind je Studiengang unterschiedlich ....

    Ich weiß zwar nicht ob das möglich ist aber vielleicht kann ich ja meine eigenen Chefin diese 5 Monate begleiten und das sozusagen auch als so ne Art Projekt ansehen - meinst du das akzeptiert die HFH?

  4. #4
    Avatar von weiss-ge
    weiss-ge ist offline Erfahrener Benutzer
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    Hallo Andrea,

    Tätigkeiten im Projekt- oder Qualitätsmanagement werden als Hauptpraktikum anerkannt. Versuche das doch mal mit Deiner Chefin abzuklären, ob Du mit so einer Aufgabe rechnen kannst. Ist auch gleich der Wink mit dem Zaunpfahl ;-) Ansonsten kann das Hauptpraktikum auch in Teilzeit absolviert werden.

    Vielleicht meldet sich Nachteule noch. Er hat sich bezogen auf den Fachbereich Gesundheit und Pflege damit intensiver beschäftigt.

    Auf jeden Fall würde ich deswegen das Studium nicht schmeißen. Wo ein Wille, da ein Weg und oft ergeben sich ja alleine schon durch das Studium Möglichkeiten.

    LG
    Michael
    Geändert von weiss-ge (03.12.2009 um 19:55 Uhr) Grund: upsala, hab nen Andreas draus gemacht
    Was Hänschen nicht lernte, lernt Hans auf dem zweiten Bildungsweg.
    © Franz Kovacs, (*1949), deutscher Schriftsteller und Lyriker

    HFH - Pflegemanagement - Diplomand

  5. #5
    Avatar von Susanne Dieter
    Susanne Dieter ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von AndreaD Beitrag anzeigen
    Ich habe aber wie gesagt keine Personalverantwortung.
    Das ist auch gar nicht der springende Punkt, es geht um einschlägige Berufserfahrung, also dass Du nicht als Elektriker arbeitest und diese Tätigkeit als BWL-Praktikum anerkannt bekommst.

    Gruß

    Susanne
    Informatik-Betriebswirt (VWA), VWA Trier
    Ab März 2011 BSc. Angewandte Informatik, FH Zweibrücken (Präsenzstudium)

    Blog Informatik-Betriebswirt VWA Trier 2008-2011:
    http://www.fernstudium-infos.de/blogs/susanne-dieter/

  6. #6
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Lt. Website ist dafür Fr. Aust zuständig und zwar für alle Studiengänge.

    Kannst du dich schon in den WebCampus einloggen? Wenn ja guck dort unter Studierendensekretariat nach.
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