Folgefehler HFH
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Hallo,
gibt es eigentlich Korrekturrichtlinien die ich einsehen kann ?
Es kann doch nciht sein dass kein Folgefehler in WMT gezählt wird ?
Und ich bin mir 100% sicher, dass sich die bei uns im SZ dafür zuständige Dame also Lehrbeauftragte die WMT liest bzw. korrigiert, vorbehalte hat gegen Personen die nicht in der Präsenz sind!
War einmal in einer Präsenz, da hat sie dies offenkundig bekanntgegeben !
Diese Person hat in meiner Klausur 20%, meiner Punkte übersehen, also 29 statt 36-37. Falle zwar damit auch durch, aber es geht ums Prinzip ....
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Die Richtlinie steht auf den ersten Seite der Musterlösung - Folgefehler werden demnach voll bepunktet, abgezogen werden nur die Punkte für den falschen Schritt.
In diesem Fall würde helfen Widerspruch einzulegen, ob es das Wert ist, wenn du es auch so nicht geschafft hättest ist natürlich eine andere Frage.
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es geht ja nciht nur um die folgefehler, sondern auch um punkte die einfach übersehen bzw. markiert und nciht gezählt wurden ! wenn folgefehler mit voller punktzahl bewertet werden, kann es sogar sehr gut möglichkeit sein, dass ich anstatt 30 punkten sogar mehr als 40 habe !
also d.h. 30-40% wurden mir nicht gegeben ! und das darf nicht wahr sein, ich bezahle jeden monat 280€ da darf ich ja wohl um mehr sorgfalt bitten, und wir waren wirklich nur zu fünft!
aber ich bin mir sowieso ziemlich sicher, dass die lehrbeauftragt die klausuren nciht vorurteilsfrei bewertet ! die andere die auch durchgefallen ist, war auch auf keiner präsenz veranstaltung !
also ich werde definitiv widerspruch einlegen, weil so geht es nicht ! das mir 10-15 punkte geklaut werden ! auch wenn das zum bestehen nicht reicht ...
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und evtl. weiss ja einer genau bescheid, wie das mit dem widerspruch abläuft bzw. was ich zu tun habe ....
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hier muss ich chillie mal widersprechen:
ich hab in Mathe auch schon Klausuren gesehen, in denen stand, dass auch Folgefehler abzuziehen sind (was ich allerdings auch hart finde). Es kommt also auf die Korrekturrichtlinie an.
wenn du auch mit Widerspruch durchfallen würdest, würde ich an deiner Stelle keinen Widerspruch einlegen. Streiten dem Prinzip wegen bringt nach meiner Meinung nichts.
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Wenn offensichtlich Punkte nicht gezählt, bzw. nicht summiert wurden würde ich widersprechen. Wenn es jetzt nur "ums Prinzip" geht eher nicht, ausser du hast vor die Wiederholungsprüfung an einem anderen SZ zu schrieben.
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