Wahlpflichtkomplex Recht
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Im Moment stehe ich vor der Entscheidung, welchen rechtlichen Schwerpunkt ich im 6. Semester wählen soll. Da mir aufgrund meiner früheren Fortbildung das Modul Wirtschaftsprivatrecht angerechnet wurde, ist meine Überlegung jetzt, ob der Schwerpunkt irgendwie darauf aufbaut? Oder ist das auch ohne das Modul im Grundstudium machbar? Würde mich sonst wahrscheinlich für öffentliches Wirtschaftsrecht entscheiden.
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Wenn dir WPR angerechnet wurde, hast du ja bereits das entsprechende Wissen angeeignet. Wichtig ist der Gutachtenstil und Kenntnisse des BGB.
Sieh dir doch alte Klausuren an, dann weisst du was dich erwartet.
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