Hallo liebe Mitstreiter,
in der Prüfungsordnung steht, dass eine nicht bestandene Prüfungsleistung zweimal wiederholt werden kann.
Bedeutet dies, ich habe insgesamt 3 schriftliche Versuche für die Prüfungsleistung?
Gibt es bei der Wiederholung auch mündliche Prüfungen zu befürchten?
Welche Erfahrungen habt ihr gesammelt?
Freue mich über Rückmeldungen.
Kate


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