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  1. #1
    Robertramp ist offline Neuer Benutzer
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    Ausrufezeichen Bitte um Hilfe - Problem mit Humboldt

    Hallo an alle!

    Ich hab wirklich ein sehr grossen Problem! Zunächst einmal hab ich mich bei Humboldt Österreich dazu entschlossen den Lehrgang Betriebswirt zu machen. Der dauert in etwa 24 Monate. Ich habe den Lehrvertrag mit Oktober 2005 unterzeichnet. Nach ungefähr einem Monat hat sich meine Finanzielle Situation geändert!
    Meine Freundin und ich haben ein Baby erhalten und nun ist es so, das Sie nun mal zuhause ist und Karenzgeld bzw. Familienbeihilfe bezieht. Dazu kam dann noch ein Arbeitswechsel bei mir hinzu wo ich um etwa 20% weniger verdiene!
    Leider geht sich in unserem Familienbudget kein Huboldt Lehrgang mehr aus! Müsst ungefähr 170 € monatlich bezahlen. Ergibt also ungefährt € 4080,00 Gesamtkosten!

    Seit ungefähr Mitte November 2005 halte ich Schriftverkehr mit Huboldt, mittlerweile sind es schon 4 Briefe, 6 Mails und 3 Telefonate. Ich schilderte in jedem Brief mein Situation, bat um Kündigung meines Studiumvertrages.
    Vor 3 Wochen erhielt ich einen Brief in dem Humboldt mit eine Ratenhöhe von monatlich € 60,- vorschlug um die Gesamthöhe von € 2130,00 in kleinen Raten abzubezahlen.
    Das geht sich nie und nimmer aus!!!!

    Also vielleicht hat einer eine Idee wie ich da ohne grosse Kosten wieder rauskomm aus dem Vertrag! (Ich habe die erste Lieferung an Lehrmaterial erhalten, aber keine anderen Leistungen beansprucht!!)

    Hier hab ich noch die AGBs von meine Vertrag:
    Anmeldung

    Gemäß den Bestimmungen des § 3 Absatz 1 KOSCHUG kann der Kursteilnehmer innerhalb einer Woche ab dem Datum seiner Unterschrift und gleichzeitiger Ausfolgung des Vertragsdurchschlages vom abgeschlossenen Kursvertrag zurücktreten. Das Humboldt Fernlehrinstitut (HFL) verlängert diese einwöchige, gesetzliche Rücktrittsfrist freiwillig auf 10 Tage (-> nebenbei, habe ich da noch nicht einmal Lehrmaterial bekommen) um den Kursteilnehmern noch größere Sicherheit zu geben. Mit der Unterschrift und Übergabe des Orginals an den Berater kommt der Vertrag zwichen HFL und dem Kursteilnehmer zustande. Die Rücktrittsfrist gilt daher ab diesem Datum. Die Rücktrittserklärung muss schriftlich erfolgen und sollte im eigenen Interesse des Teilnehmers "eingeschrieben" aufgegeben werden.


    Kündigung oder sonstige vorzeitige Beendigung

    Der Fernlehrgang beginnt mit dem Datum der Unterschrift auf dem Anmeldeformular.

    Kurse mit einer Lehrgangsdauer (A) von 12 Monaten oder weniger können nicht gekündigt werden. (-> Bei mir dauert der Lehrgang länger)

    Kurse mit einer Lehrgangsdauer von mehr als 12 Monaten können erstmalig unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Studienjahres (6 Wochen vor dem 12. Monat ab Kursbeginn), dann jeweils unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist jeweils zum nächsten Studienhalbjahr (das sind 6 Wochen vor dem 18., 24. und 30. Monat ab Kursbeginn) gekündigt werden.

    Eine Kündigung muss schriftlich und im eigenen Interesse des Teilnehmers mit eingeschriebenem Brief erfolgen.

    Für die Berechnung der anteiligen Lehrgangsgebühr (Kündigungsgebühr) nach erfolgter Kündigung gilt die Lehrgangsdauer (A) und nicht die Zahlungsdauer des eventuell gewählten verlängerten Zahlungsplanes.

    Der Fernlehrvertrag mit dem Teilnehmer kann auch vorzeitig aufgelöst werden, wenn die Studienleitung ach Abwägen aller pädagogischen Gesichtspunkte, insbesondere aber aufgrund der eingereichten Aufgabenlösungen, feststellt, dass dieser trotz zusätzlicher Arbeitshinweise und Studienhilfen dem Lehrgang nicht zu folgen vermag.

    Bei Kündigung oder sonstiger vorzeitiger Beendigung steht dem Teilnehmer eine anteilige Lieferung und Betreuung zu.

    Bei Eintreten nicht vorhersehbarer, nachgewiesener wichtiger Gründe, wie lang andauernde Krankheit, schwere Unfallsfolgen, Einberufung zum Wehrdienst, kann der Lehrgangsteilnehmer Stundung für die nächstfälligen Beiträge beantragen. Der Antrag ist rechtzeitig vor dem entsprechenden Fälligkeitstag zu stellen.

    Ist der Lehrgangsteilnehmer bis zum Eintreten dieser wichtigen Gründe seinen fälligen Zahlungen ordnungsgemäß nachgekommen, wird das HFL dem Antrag für die Dauer des Vorliegens dieser wichtigen Gründe, maximal für die Dauer von 12 Monaten ab Antragsstellung, entsprechen. Gewährt das HFL dem Lehrgangsteilnehmer Stundung seiner Zahlungen, so wird das Lehrmaterial auf Anforderung weitergeliefert, damit des Studium ungehindert fortgesetzt werden kann.

    Der Teilnehmer soll im eigenen Interesse bei Einsendung von Aufgabenlösungen, Zahlungen und jeglichem Schriftwechsel seine Studien-Nummer angeben und verpflichtet sich, jede Anschriften- bzw. Namensänderung unverzüglich dem HFL mitzuteilen.

  2. #2
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Standard AW: Bitte um Hilfe - Problem mit Humboldt

    Kurse mit einer Lehrgangsdauer von mehr als 12 Monaten können erstmalig unter Einhaltung einer sechswöchigen Kündigungsfrist zum Ablauf des ersten Studienjahres (6 Wochen vor dem 12. Monat ab Kursbeginn), [...] gekündigt werden.
    Das ist nach den AGB wohl die früheste Möglichkeit für , um aus dem Kurs heraus zu kommen. Mal unterstellt, dass die AGBs rechtsgültig sind, wovon ich aber bei einem großen Anbieter wie Humboldt ausgehe.

    Eine vorzeitige Lösung wäre zwar sicher kundenfreundlich und in Fällen wie deinem auch nachvollziehbar, einen Anspruch hat man aber meines Erachtens nicht.

    Hinweis: Dies ist keine Rechtsberatung, sondern es handelt sich nur um eine allgemeine und persönliche Einschätzung.

    Was mich noch interessieren würde: Für wie viele Monate umfasst denn die erste Lieferung, die du erhalten hast, Material?

    Viele Grüße
    Markus
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  3. #3
    Avatar von toxique21
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    Standard AW: Bitte um Hilfe - Problem mit Humboldt

    Hi du!

    Gut ich versuche das ganze für dich mal aufzschlüsseln (so wie wir es in der Studieneinheit Recht gelernt haben) dennoch möchte ich auffhren, dass ich nur anführen kann wie ich es verstehe bzw. wie es sein kann.

    1) Du hast im Oktober 2005 einen Vertrag mit der Humbolt Akademie abgeschlossen.

    2) Seit November 2005 Schriftverkehr.

    Nun ist als vorläufige Frage zu klaren:
    Ist deine Kündigung schriftlich mit eingeschriebenem Brief erfolgt?? Hast du den Nachweis??

    Sobald du diese Frage beantwortet hast (geht aus deinem Text nicht hervor, werde ich es versuchen weiter aufzudröseln).

    lg
    rita

    PS: Aber so wie ich es weitergesehen habe, musst du bis Oktober 2006 deinen Lehrgang bezahlen. Deine 1. Möglichkeit zu kündigen ist / war der Oktober 2006. Somit musst du das 1. Jahr wohl nehmen...
    Abschluss 2010 Euro-FH zur Dipl. Kauffrau (FH)
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  4. #4
    Avatar von toxique21
    toxique21 ist offline Moderator
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    Standard AW: Bitte um Hilfe - Problem mit Humboldt

    ... tja Markus da warst du etwas schneller wie ich... während ich an meiner Antwort noch gefeilt habe, hast du deine bereits abgesendet. Aber wie bereits angeführt sehe ich es genau so wie Markus.

    lg
    rita
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  5. #5
    Robertramp ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Bitte um Hilfe - Problem mit Humboldt

    Hallo!

    Also meine Kündigung erfolgte mittels eingeschriebenen Brief! Einen Nachweis darüber habe ich!
    Gekündigt habe ich per 30.11.2005.
    Vertragsabschluss war der 03. Oktober 2005!

    Zur anderen Frage von Markus:
    Die Lieferung umfasst den 1.Teil des Lehrganges. Insgesamt gibt es 6 solche Lieferungen von Lehrmaterialen.
    Die Dauer der 1. Lieferung ist von meiner Lerngeschwindigkeit abhängig! Theoretisch könnte ich die Zwischenprüfungen bereits am nächsten Tag der Lieferung einsenden und dann gleich die 2. Lieferung ordern! Hängt also völlig von mir ab!

    mfg

  6. #6
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Standard AW: Bitte um Hilfe - Problem mit Humboldt

    Die Lieferung umfasst den 1.Teil des Lehrganges. Insgesamt gibt es 6 solche Lieferungen von Lehrmaterialen.
    Wenn du nur diese eine Lieferung erhalten hast und noch keinerlei Dienstleistungen von Humboldt (Einsendeaufgaben/Betreuung) in Anspruch genommen hast, würde ich zumindest versuchen, auf Kulanz mit 1/6 der Gesamtgebühren raus zu kommen.

    Wenn das nicht akzeptiert wird, müsste Humboldt meiner Meinung nach schon eine gute Begründung liefern.

    Viele Grüße
    Markus
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