-
Großer und kleiner Heilpraktiker bzw. Heilpraktikerschein - was steckt dahinter?
Natürlich gibt es aus rechtlicher Sicht keine großen und kleinen Heilpraktiker/innen, die Verwendung dieser Begriffe wirft auch mehr Fragen auf, als das sie Antworten liefern würde.
Eigentlich geht es um den Problemkreis der eingeschränkten Heilpraktikererlaubnisse. So können aufgrund von Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichtes Personen, die ausschließlich psychische Erkrankungen mit Mitteln der Psychologie behandeln wollen, eine auf die Ausübung der Psychotherapie eingeschränkt Heilpraktikererlaubnis erhalten. Ähnliches gilt für Personen, die ausschließlich Erkrankungen des Bewegungsapparates mit Mitteln der Physiotherapie zu behandeln gedenken. Diese Einschränkungen meinen diejenigen, die den Begriff „klein“ im Zusammenhang mit dem Heilpraktikerberuf verwenden.
Die genannten Einschränkungen treffen die Personen nicht, die die allgemeine Heilpraktikerüberprüfung erfolgreich absolviert haben. Diesen stehen grundsätzlich neben anderen Therapieformen auch die Physio- und die Psychotherapie als Therapiemöglichkeiten zur Verfügung, ohne das eine zusätzlich Überprüfung erforderlich wäre.
Bei diesem Artikel handelt es sich um einen Gastbeitrag der Impulse Schule.
|
|