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Ergebnis 13 bis 17 von 17

Steuerlich absetzbar?

  1. #13
    Avatar von Stonie
    Stonie ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Auch wenn da ein BFH-Urteil für Aufregung und Diskussionen gesorgt hat, hat sich da grundsätzlich nichts geändert. Ein Erststudium ist grundsätzlich nicht im Rahmen von Werbungskosten absetzbar, sondern nur als Sonderausgaben bis 4.000,- Euro bzw. ab 2012 bis 6.000,- Euro. Ein berufsbegleitenden Erststudium, dass den aktuell ausgeübten Beruf unterstützt, kann man als Werbungskosten für eben diesen Beruf auffassen. Da jedoch die meisten Studiengänge weniger als 4.000,- bzw. 6.000,- Euro im Jahr kosten, ist dies nur in Grenzfällen praktisch relevant.

    Siehe auch http://www.spiegel.de/unispiegel/stu...794644,00.html

    Zu beachten ist aber, dass Finanzgerichte zuweilen unter einem Zweitstudium bereits ein Studium verstehen, das absolviert wird, nachdem man bereits einen berufsqualifizierenden Abschluss hat. D.h. auch z.B. nach einer Burufsausbildung kann man ein folgendes Studium mitunter als Wrbungskosten absetzen.

    Gruß
    Stonie
    aquila gefällt das.

  2. #14
    aquila ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Das aktuelle BFH-Urteil bezog sich auf VOLLzeitstudiengänge. Es gibt aber schon eines von Anfang des Jahrtausends, dass die steuerliche Absetzbarkeit von klassisch berufsbegleitenden Studiengängen in Fächern beschreibt, die im Zusammenhang mit der ausgeübten, hauptberuflichen Tätigkeit steht. Ich glaube grundsätzlich wurde das 2001 oder 2002 entschieden. Daneben gibt es ein weiteres Urteil VI R 14/07, dass dieses expliziet für berufsbegleitende Studiengänge zulässt, die quasi auf passenden Ausbildungsberufen fußen. Dagegen haben sich die Bundesfinanzminister nie gestreubt.

    Typisches Beispiel: Der Industriekaufmann der ein BWL-Studium neben seiner Tätigkeit im Rechnungswesen beginnt. In dem Fall sind und bleiben es Werbungskosten!


    Abgeändert wg. eigener Leseschwäche
    Geändert von aquila (03.11.2011 um 11:38 Uhr)

  3. #15
    Avatar von UdoW
    UdoW ist offline Moderator
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    Ich konnte mein Erststudium problemlos als Werbungskosten absetzen und es war relveant
    Master of Science: Innovations- und Technologiemanagement WBH Stand: Semester 3 von 4.

    Ausbildung:
    Bachelor of Engineering (B. Eng.)- Technische Informatik (Automatisierungstechnik) (2011)
    technischer Betriebswirt IHK (2005)
    staatlich geprüfter E-Techniker (1989)
    Lehre zum Elektrogerätemechaniker (1984)

  4. #16
    Avatar von Stonie
    Stonie ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von aquila Beitrag anzeigen
    Das ist nicht korrekt oder sagen wir lieber - es ist teilweise korrekt.
    Ohne Dir zu nahe treten zu wollen, wiederholst Du nur in anderen Worten, was ich geschrieben habe. Magst Du mir sagen, welcher Teil nicht korrekt war?

    Gruß
    Stonie

  5. #17
    aquila ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Stonie - mea culpa maxima.
    Man sollte eben nicht nur den ersten Satz, sondern auch den Rest mit gebührender Aufmerksamkeit lesen.

    Sorry!

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