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Thema: Rechtsfrage: EU-Rente und Studium FH (Online)

  1. #1
    Braetzi ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Rechtsfrage: EU-Rente und Studium FH (Online)

    Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Art. 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, sagt man.

    1. Wie sieht das in Deutschland als Behinderter aus (2.in NDS)? PS: 50%GdB

    3. Darf man als Frührenter (wegen voller Erwerbunsfähigkeit) studieren? Wenn ja wie? PS: Ich darf jeden Tag 3 Stunden arbeiten gehen, gleiches gilt dann auch für Lerntempo. Lesen gehört nicht dazu!

    4. Bitte keine Kommentar zu Studiengebühren, bezahle ich gern.

    Studiengang soll Medieninformatik (FH Emden, Virtuelle FH) sein! Meine Mutter meint das geht nicht!

    Beste Grüße Jürgen

  2. #2
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Standard AW: Rechtsfrage: EU-Rente und Studium FH (Online)

    Hallo Jürgen,

    warum soll es nicht gehen? Frag doch mal direkt bei der Hochschule an, ob es da irgendwelche Probleme gibt. Ich wüsste im Moment nicht, was gegen ein Studium spricht. Und gerade ein Fernstudium ist da ja auch ideal, weil es sehr flexibel ist und Du Dein Lerntempo weitgehend frei bestimmen könntest.

    Viele Grüße
    Markus
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K.
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium
    Psychologie-Fernstudent an der FernUni Hagen (Blog)
    Google+: Markus Jung - fernstudium.mj@googlemail.com

  3. #3
    Lisa ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Rechtsfrage: EU-Rente und Studium FH (Online)

    Zitat Zitat von Braetzi Beitrag anzeigen
    3. Darf man als Frührenter (wegen voller Erwerbunsfähigkeit) studieren?
    .....

    Meine Mutter meint das geht nicht!
    Hallo Jürgen,

    gehts dir ums "studieren dürfen" oder um eine evt. daraus folgende Kürzung der EU-Renten-Zahlung?

    Bezüglich EU-Rentenzahlung:
    Ich wüßte jetzt auch keinen Paragraphen, der dagegen spricht,
    aber frag doch direkt mal bei der auszahlenden Stelle (ich denke die RV in Berlin?) nach,
    ob du mit Kürzungen bei Aufnahme eines Studiums zu rechnen hast.

    VG Lisa

  4. #4
    Avatar von Dadi
    Dadi ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Rechtsfrage: EU-Rente und Studium FH (Online)

    ich denke, es geht darum, dass Voraussetzung für eine EU-Rente eine stark eingeschränkte Leistungsfähigkeit ist (wie stark genau, hängt vom Geburtsjahr ab)

    wenn aber jemand in der Lage ist, ein Fernstudium zu absolvieren, könnte der Leistungsträger auf die Idee kommen, dass die Leistungsfähigkeit doch nicht soooo eingeschränkt ist oder sich wieder gebessert hat. Und dies von einem Gutachter überprüfen lässt....und bei einem entsprechenden Ergebnis könnte die EU-Rente eventl. eingestellt werden.

    Ob diese Gefahr tatsächlich besteht oder nicht, kann von hier allerdings nicht beantwortet werden, da zu viele Angaben fehlen.

    Am besten einfach mal mit dem Leistungsträger sprechen....fragen macht schlau!!
    chillie gefällt das.

  5. #5
    Braetzi ist offline Neuer Benutzer
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    2

    Standard AW: Rechtsfrage: EU-Rente und Studium FH (Online)

    Hallo danke für Eure netten, mich erbauenden Antworten! Mir ging's in erster Linie um's Dürfen. Ich habe jetzt mit der BfA (Rentenversicherungsbund) gesprochen, und die machte folgende Aussage:

    1. generell möglich ohne Kürzung
    1a) unter der Bedingung, das das Lernen keine gesundheitliche Belastung ist!
    1b) das man nicht davon krank wird

    Meine Frage dazu: Wie sicher ich mich da ab mit?! Einem Gutachten? Wer zahlt das? Kann das ein Hausarzt beurteilen bzw. der Facharzt? Bei mir wurde eine bipolare Störung festgestellt, die sich unter Belastung, als shizophrene Psychose zeigt. Und da schließt sich der Teufelskreis! Ich hatte auch das Problem in der Vergangenheit ein Kompromiss zwischen Reha-Angeboten zu machen, da die aufklärerische, gesundheitliche Arbeit im Sozialwesen bzw. die Informationen zu Rehaangeboten mehr als dürftig waren. So entschied ich mich für EU-Rente, da mir keine Perspektiven dargelegt wurden und ich Geld zum Leben brauchte. Versteht jmd. dieses Dilemma? Naja jedenfalls gibt es jetzt eine Antwort in den Suchmaschinen dieser Welt und der Thread ist beantwortet. Darum bin ich nochmal zurückgekommen....

  6. #6
    svensuess ist offline Benutzer
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    63

    Standard AW: Rechtsfrage: EU-Rente und Studium FH (Online)

    Also musst du im Endeffekt beweisen dass das Studium nicht solch eine Belastung ist das sich die bipolare Störung verschlimmert?
    Hat sich der/das/die(?) Bfa dazu geäussert wie du das nachweisen kannst?
    Vielleicht würde ein entsprechendes Schreiben der Uni helfen, in dem speziell für deinen Fall noch mal dargelegt wie hoch der durschnittliche Zeitaufwand ist (Am besten max. die 15 Stunden die du arbeiten darfst), und auch nochmal die von Markus angesprochene Flexibilität herausgearbeitet wird.
    Der University of Liverpool - MSc International Accounting and Finance - Blog

    Bei Interesse an einem Studium an der UoL würde ich mich freuen wenn ich euch "referren" dürfte - Wir sparen beide 5 Credit Points!

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