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  1. #1
    Larynn ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Fragen zur OU auf einen Schlag

    Hallo Ihr Lieben,

    jetzt habe ich mal all meine Fragen bezüglich der OU zusammengestellt (damit habt Ihr die nächsten Tage mal Ruhe )

    1. Benotung
    Stimmt's, dass:
    - sich die Bachelornote nur aus Level-2- und Level-3-Kursen (inkl. Assessments und Exams) besteht?
    - Level-1-Kurse nur bestanden werden müssen? Zählen somit nicht zu der Bachelornote?
    - Level-3-Kurse doppelt soviel wie Level-2-Kurse zählen?

    2. Kursbelegung (für den Bachelor)
    Hab ich folgendes richtig verstanden:
    - 1-Level: max. 120 Punkte?
    - 3-Level: mindestens 120 Punkte?

    3. Finanzen
    - Bei Belegung eines Kurses werden die Kursgebühren gleich fällig (auch wenn man den Kurs 9 Monate vor Kursbeginn belegt)? Heißt also bei der Registrierung und nicht erst beim Kursbeginn?
    - Wenn man dann das Geld nicht gleich parat hast, kann man sich an die OUSBa wenden. Meine Frage dazu: Stimmt's, dass man, sollte man der OUSBA den geliehenen Betrag VOR Kursbeginn zurückgezahlt haben, keine Zinsen zahlt? Falls ja, gilt das auch für Nicht-Engländer?

    Meine Fragen wären damit gedeckt...
    Hoffe, war jetzt nicht zuviel auf einmal!

    Liebe Grüße und ein schönes Wochenende allerseits!
    Larynn

  2. #2
    TomSon ist offline Moderator
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    Standard AW: Fragen zur OU auf einen Schlag

    Hallo Larynn,

    zu 1.
    - ja
    - ja
    - weiß ich nicht so genau.

    zu 2.
    - allgemein ja, aber kann je nach gewähltem Abschluss auch anders gelagert sein (in Psychologie muss man z.B. keine Level-1-Kurse machen, steigt also gleich in Level 2 ein, wenn man möchte. Hier beim entsprechenden Abschluss genau nachlesen.

    zu 3.
    - ja
    - ja, gilt auch für Ausländer; habe ich bei fast allen meinen Kursen gemacht.

    Gruß,

    Sonja
    "Lernziele sind pädagogischer Unfug. Lernen hat kein Ziel. Beim Wandern ist das Ziel auch nur eine ausgedachte Begründung für die vielen lustvollen oder beschwerlichen Schritte, die man macht." - Martin Goldstein

  3. #3
    Larynn ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Fragen zur OU auf einen Schlag

    Habe folgende Seite zur Gewichtung der Levels gefunden,
    verstehe die allerdings null
    Falls hier Links erlaubt sind:
    http://www.open.ac.uk/student-polici...ects/d3420.pdf

  4. #4
    Uwe_F ist offline Erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Fragen zur OU auf einen Schlag

    Zitat Zitat von Larynn Beitrag anzeigen
    Habe folgende Seite zur Gewichtung der Levels gefunden,
    verstehe die allerdings null
    Falls hier Links erlaubt sind:
    http://www.open.ac.uk/student-polici...ects/d3420.pdf
    Möglicherweise habe ich es auch nicht verstanden , aber ich denke wenn Du (im enfachsten Fall) zwei 60-Punkte Kurse in Level 2 und zwei 60-Punkte Kurse im Level 3 gemachst hast, ergibt sich folgende Beispielrechnung:

    Kurs 1 Level 2 Grade 2 = 2*60 = 120
    Kurs 2 Level 2 Grade 3 = 3*60 = 180
    Kurs 3 Level 3 Grade 2 = 4*60 = 240
    Kurs 4 Level 3 Grade 3 = 6*60 = 360

    Gesamt 900 = gerade noch upper second class

  5. #5
    krypt0lady ist offline Moderator
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    Standard AW: Fragen zur OU auf einen Schlag

    Zitat Zitat von Uwe_F Beitrag anzeigen
    Möglicherweise habe ich es auch nicht verstanden ,
    So habe ich das auch verstanden.

    Man sollte vielleicht noch hinzufügen, dass 120 Punkte aus dem Level 2 Bereich gezählt werden und 120 Punkte aus dem Level 3 Bereich und dabei wird eine Bestenauswahl getroffen. Wenn Du also 120 Punkte im Level 2 erreicht hast, dann werden alle Ergebnisnoten in die Abschlussnote einberechnet. Hast Du hingegen 180 Punkte Im Level 2 erreicht, werden die besten Abschlussnoten zur Berechnung herangezogen.

    LG
    Inés
    "Birthdays are good for you. Statistics show that the people who have the most live the longest."
    Larry Lorenzoni

  6. #6
    krypt0lady ist offline Moderator
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    Standard AW: Fragen zur OU auf einen Schlag

    Zitat Zitat von Larynn Beitrag anzeigen
    Stimmt's, dass man, sollte man der OUSBA den geliehenen Betrag VOR Kursbeginn zurückgezahlt haben, keine Zinsen zahlt? Falls ja, gilt das auch für Nicht-Engländer?
    Ja, das stimmt. Das Datum bis wann das Geld eingegangen sein muss steht auch ausdrücklich auf dem Vertrag von OUSBA vermerkt.

    Das muss für alle EU Bürger gelten.


    LG
    Inés
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    Larry Lorenzoni

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