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"Open University: Minderwertig?" (DIE ZEIT)

  1. #13
    jedi ist gerade online Sehr erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von gertler Beitrag anzeigen
    Sprich: Wer das Studium "packt", hat gewonnen - nicht aber automatisch der, der die glattesten Zulassungsvoraussetzungen erfüllte.
    Es gibt ja in D Probleme damit bei Masterstudiengängen. Da wird schonmal nach Abinote gegangen bei der Zulassung. Auch das finde ich schlecht, weil es für jemand mit Bachelor vollkommen egal ist, ob HZB oder nicht. Da sind andere Länder deutlich weiter. Die OU ist in der UNESCO-liste und daher deutlich sichtbar für alle, daß es eine anerkannte Uni ist. In UK gibt es noch Unis, die vorher Polytechnic (vergleichbar mit FH) waren. Diese haben ein geringeres Ansehen, sind allerdings auch anerkannt.

    Das Prinzip vom freien Zugang gibt es auch in anderen Ländern. So haben u.a. Kanada, Israel, Finnland und andere Länder eine OU. So schlecht kann das Konzept nicht sein.
    Der Edle verlangt alles von sich selbst, der Primitive stellt nur Forderungen an andere. [Konfuzius]

  2. #14
    Speedy12 ist offline Erfahrener Benutzer
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    Moin Gemeinde,

    es gibt etwas was ich nicht verstehe hat die OU Business School nicht sogar die begehrte "Triple Crown" bzgl der Akkreditierung...oder bezieht sich der Thread auf einen bestimmten Teil der OU????...Bin nämlich am MBA interessiert!

    Lg
    Speedy12

  3. #15
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist gerade online Fernstudium-Infos.de
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    Zitat Zitat von Speedy12 Beitrag anzeigen
    bezieht sich der Thread auf einen bestimmten Teil der OU?
    Der für das Bafög abgelehnte Student wollte einen grundständigen Studiengangang belegen - also keinen MBA.

  4. #16
    BWL-Dipl ist offline Erfahrener Benutzer
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    Ja,ja, deutsche Richter und Gerichte!

    Wollte während meines BWL-FH-Studium, das ich neben meiner Selbständigkeit betrieb die Kosten steuerlich absetzen!

    Die warteten mit dem Urteil bis ich von der FH zweieinhalb Jahre nach der letzten Diplomklausur gezwungen wurde endlich die Diplomarbeit abzuliefern!

    Blieb mir nichts anders übrig als auf den letzten Drücker (9/1989) sie abzuliefern, die Quittung vom bayr. FG kam unmittelbar danach! Weil ich das Studium abschloß sind das keine Werbungskosten, nur wenn ich in einem Arbeitsverhältnis gestanden wäre, wo der Studienabschluss Voraussetzung ist, kann man die Kosten steuerlich absetzen! Das wäre in meinem Fall ein Erststudium, obwohl ich zuvor an einer Akademie den staatl. anerkannten Techniker für Betriebswissenschaft und noch früher an einer Fachschule den staatl. gepr. Elektrotechniker absolvierte!

    Vor Gericht ist man wie auf hoher See, Gott und den Gezeiten ausgeliefert!
    (das bekommt die Stammbesatzung und ihr Kapitän von der G.F. jetzt auch zu spühren)!
    Beim Umtrunk auf ihr Staatsexamen stand sie zu nah am Fensterrahmen!

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