Ja,ja, deutsche Richter und Gerichte!
Wollte während meines BWL-FH-Studium, das ich neben meiner Selbständigkeit betrieb die Kosten steuerlich absetzen!
Die warteten mit dem Urteil bis ich von der FH zweieinhalb Jahre nach der letzten Diplomklausur gezwungen wurde endlich die Diplomarbeit abzuliefern!
Blieb mir nichts anders übrig als auf den letzten Drücker (9/1989) sie abzuliefern, die Quittung vom bayr. FG kam unmittelbar danach! Weil ich das Studium abschloß sind das keine Werbungskosten, nur wenn ich in einem Arbeitsverhältnis gestanden wäre, wo der Studienabschluss Voraussetzung ist, kann man die Kosten steuerlich absetzen! Das wäre in meinem Fall ein Erststudium, obwohl ich zuvor an einer Akademie den staatl. anerkannten Techniker für Betriebswissenschaft und noch früher an einer Fachschule den staatl. gepr. Elektrotechniker absolvierte!
Vor Gericht ist man wie auf hoher See, Gott und den Gezeiten ausgeliefert!
(das bekommt die Stammbesatzung und ihr Kapitän von der G.F. jetzt auch zu spühren)!
Beim Umtrunk auf ihr Staatsexamen stand sie zu nah am Fensterrahmen!