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Hat jemand mal ein Zeugnis gesehen?

  1. #7
    krypt0lady ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von ceggert Beitrag anzeigen
    Mir sind die Auswahlkriterien der OU für anerkannte Studien etwas unklar.
    Einerseits verleiht die OU selbst deutschen Berufsakademie-Diplom-Absolventen (also ohne deutschen Hochschulabschluß) einen Bachelor, andererseits führt sie international anerkannte deutsche Hochschulen nicht in ihrer LIste der "Recognised institutions of Higher Education in Germany", z.B. die Wissenscahftliche Hochschule der AKAD in Lahr sowie viele Fern-Hochschulen.
    Woher weißt Du dass AKAD international anerkannt ist? In den gängigen Rankings für Universitäten habe ich AKAD nicht entdeckt.
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  2. #8
    ceggert ist offline Erfahrener Benutzer
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    Das ergibt sich aus der Lissabon-Konvention von 1997, der auch das Vereinigte Königreich beigetreten ist. Danach sind Studienzeiten und Abschlüsse anzuerkennen, wenn nicht der Gegenbeweis einer Nicht-Gleichheit erbracht wird. Es gilt also eine Beweislastumkehr.
    http://conventions.coe.int/Treaty/Co...08/2011&CL=GER
    http://conventions.coe.int/Treaty/Co...17/2007&CL=ENG

    Da in der Liste der "Recognised institutions of Higher Education in Germany" der OU sowohl
    1) deutsche Fernhochschulen (jeweils mindestens eine Wissenschaftliche Hochschule und eine FH), als auch
    2) deutsche staatlich anerkannte private Hochschulen
    aufgeführt sind (z.B. die FernUni Hagen und die Euro-FH), gibt es keinen erkennbaren Grund, warum andere deutsche staatlich anerkannte private Fern-Hochschulen ausgeschlossen sein sollten, wie z.B. auch die WBH/ Private Fern-FH Darmstadt.
    Nachweispflichtig für Besonderheiten, die eine prinzipielle Nicht-Anerkennung rechtfertigen, ist, wie schon gesagt, das Land, das anerkennen soll.

    Daraus ergibt sich:
    Entweder
    a) die Liste ist einfach nur unvollständig, aus welchen Gründen auch immer, oder
    b) die Anerkennungskriterien der OU sind undurchsichtig (dieser Eindruck könnte auch durch die Verleihung des Bachelor-Grades an deutsche Diplom-Berufsakademiker entstehen, denen ja damit die sonst notwendigen Studienleistungen auf Level 3 erlassen werden), oder
    c) ich habe etwas übersehen.

    Vielleicht gibt es hier ja jemanden, der schon einmal versucht hat, Studienleistungen einer deutschen Hochschule, die nicht auf der Liste der OU steht, anerkennen zu lassen ?
    Geändert von ceggert (09.08.2011 um 10:47 Uhr)

  3. #9
    krypt0lady ist offline Moderator
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    Die von Dir herangezogenen Lissabon Konventionen beziehen sich auf Europa und die an das Mittelmeer angrenzenden Länder.

    Die Rechtfertigung die Du von der OU verlangst, würdest Du an einer deutschen Uni ggfs. auch nicht erhalten. Ich verstehe Deine Aufregung nicht. Wenn Du an die OU wechseln möchtest, dann kannst Du doch einfach an der OU anfragen. Im übrigen bezieht sich die OU auf die das UK National Academic Recognition Information Centre. Das NARIC hat wohl eine ähnliche Funktion wie ANABIN in Deutschland.

    Um über die Bachelor Grade, die an BA Absolventen verliehen werden/wurden, zu diskutieren, fehlen mir Informationen. So könnte es z.B. sein, dass kein honours-degree verliehen wurde.
    Es ist aber davon auszugehen, dass die OU nicht leichtfertig Bachelor verleiht und entsprechend die Unterlagen vorab geprüft hat. Im Übrigen hat die OU nicht nur in Deutschland sondern auch in anderen Ländern ähnliche Kooperationen.
    chbrandl gefällt das.
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  4. #10
    chbrandl ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Von der OU werden im Prinzip alle Universitäten, FH´s etc. anerkannt, es kann jedoch passieren, dass man mit einem Abschluß einer nicht in der Liste aufscheindenen Institution NARIC UK befassen muss. NARIC UK stellt dann in einen Gutachten die Gleichwertigkeit fest oder nicht.

    Dies wiederspricht keineswegs dem Lissabonabkommen, dort wird lediglich festgehalten, dass Ausbildungen welche gleichwertig sind, anzuerkennen sind. Nur diese Gleichwertigkeit stellt das NARIC Netzwerk (anabin.de ist ein Teil des NARIC Netzwerks) fest.
    Weiters die Berufsakademieabschlüsse (ohne Wertung der Abschlüsse) werden von der OU als gleichwertig anerkannt und dadurch wird der akademische Grad Bachelor im "joint Venture" verliehen.

    Solche Anerkennungen durch Einzelhochschulen gibt es viele, da wären z.B. zu nennen :
    die Hamburger FH, erkennt 4 Semester an aufgrund der Ausbildung an einer österreichischen HTL
    die FH Mittweida, erkennt 4 Semester an aufgrund der Ausbildung an einer österreichischen HTL
    die University of Derby, erkennt ebenfalls 4 Semester aufgrund der Ausbildung an einer österreichischen HTL an.
    eine deutsche Berufsakademie, erkennt 4 oder 5 Semester aufgrund einer Ausbildung an einer österreichischen HTL an.

    Die Hochschulen aggieren da in ihrem autonomen Wirkungsbereich und da ist mir eine Aussage einer staatlichen Stelle, wie NARIC lieber.

    Aber einfache Lösung musst ja nicht bei der OU anfangen, es gibt international sehr viele Fernhochschulen und täglich werden es mehr. Vielleicht rechnen andere Hochschulen Dir mehr an oder weniger.
    Und es wäre falsch zu glauben eine Fernhochschule in Westeuropa schenkt dir irgendeinen akademischen Grad. Es ist eher das Gegenteil der Fall, diese sind schwieriger als so manche traditonelle Hochschule, verlangen mehr Selbstdisziplin und Durchhaltevermögen.
    lG
    krypt0lady gefällt das.
    Bachelor of Science with honours(OU); Postgraduate diploma in engineering (OU); Certificate in Mathematics(OU)
    dzt.Master of Science in Engineering an der OU
    dzt.HFH Bachelor of Engineering, Sonderstudiengang für HTL Absolventen

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