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Anerkennung von Vorleistungen an der PFH Göttingen

  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Die PFH Göttingen erkennt eine ganze Reihe von Abschlüssen als Vorleistungen für das Bachelor-Fernstudium in BWL an. Dadurch verkürzt sich die Studienzeit zum Teil erheblich.

    Auf der Homepage der PFH gibt es eine Übersicht, welche Inhalte anerkannt werden können. Es handelt sich dabei um Weiterbildungen zum staatlich geprüften Betriebswirt, Abschlüsse der VWA sowie der IHK und HWK (zum Beispiel zum Fachwirt oder zum Wirtschaftsinformatiker).

    Insgesamt enthält die Liste fast 100 Einträge.
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    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium

  2. #2
    Margin Walker ist offline Benutzer
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    Ich bin ja selbst einer der zahlreichen "Quereinsteiger", die die letzte Chance zum Erwerb des FH-Diploms an der PFH genutzt haben und habe jetzt (sofern ich innerhalb der Regelstudienzeit bleibe) etwa die Hälfte des Hauptstudiums geschafft.

    Es ist ja viel über das wirklich hohe Maß an Anrechnung von Vorleistungen gesagt und geschrieben worden. Ich kann jedenfalls aus der Perspektive des Staatl. geprüften Betriebswirts sagen, dass ich persönlich die Anrechnung NICHT zu großzügig finde. Ich bin mit meinen Vorkenntnissen sehr gut damit zurecht gekommen, dass mir das Grundstudium an der PFH fehlte.

    Die Inhalte, vor allem im Bereich Controlling, Projekt- und Prozessmanagement und Industrielles Management waren mir alle aus dem SGB bekannt bzw. wurden dort sogar teilweise tiefgehender behandelt.

    Man merkt natürlich, dass die Art der Lehre "hochschulmäßiger" ist, aber das sollte wohl an einer Hochschule auch so sein

  3. #3
    Avatar von Frenchi
    Frenchi ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,

    ich mache zurzeit ein ähnliches Aufbaustudium für staatlich geprüfte Betriebswirte (an der HFH: http://www.betriebswirt-bachelor.de) und ich kann die Erfahrungen von Margin Walker bestätigen. Häufig werden die Leistungen des staatlich geprüften Betriebswirt kritisch beäugelt. Dabei kann ich eigentlich nur die Anrechnungsmodelle der Hochschulen belächeln. Viele Inhalte wiederholen sich und bringen wenig Zusatzwissen. Es ist eine andere Studienform (Fernstudium), aber ich halte das Niveau eines Bachelors nicht für viel höher als den Abschluss zum staatlich geprüften Betriebswirt. Im Grunde sollte man nur einen Schwerpunkt wählen (verbunden mit einer Hausarbeit), ein mathematisches Modul wie OPR belegen, eine weitere Hausarbeit und eine Bachelor-Arbeit anschließen. Damit ließe sich das Aufbaustudium auf zwei zusätzliche Semester komprimieren und die intellektuelle Fähigkeit zum wissenschaftlichen Arbeiten wäre nachgewiesen. Das fachliche BWL-Wissen ist sowieso bereits nachgewiesen. Alles andere halte ich für eine Elfenbein-Diskussion, die sich aufgrund des Fachkräftemangels hoffentlich bald erübrigt hat.

    VG

  4. #4
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    die sich aufgrund des Fachkräftemangels hoffentlich bald erübrigt hat.
    Aber wahrsch. in die andere Richtung als Du meinst - selbst wenn man nur 2 Semester bräuchte ist der Bachelor noch genau so schnell. Warum sollte dann jemand noch den SGB machen?

    Wenn es keine sinnvolle (!) Differenzierung gibt, wird diese Art der Weiterbildung sicher bald deutlich an Akzeptanz verlieren.
    Fernstudent an der HFH (... nur noch bis 30.06.2012 )
    mein HFH Blog | @chillie_ Twitter | HFH-Gruppe

  5. #5
    Margin Walker ist offline Benutzer
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    Zitat Zitat von chillie Beitrag anzeigen

    Warum sollte dann jemand noch den SGB machen?

    Dazu fallen mir persönlich zwei ganz gute Gründe ein:

    1. Der SGB ist ein eigenständiger Abschluss. Im besten Fall habe ich dann zwei. Im schlechteren zumindest den SGB, quasi als "Kissen", auf das ich bei Abbruch des Aufbaustudiums falle.

    2. das, was ich angerechnet bekomme (im günstigsten Fall 4 Semester), muss ich nicht zahlen.

  6. #6
    Avatar von Frenchi
    Frenchi ist offline Neuer Benutzer
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    1. Der SGB ist ein eigenständiger Abschluss. Im besten Fall habe ich dann zwei. Im schlechteren zumindest den SGB, quasi als "Kissen", auf das ich bei Abbruch des Aufbaustudiums falle.

    2. das, was ich angerechnet bekomme (im günstigsten Fall 4 Semester), muss ich nicht zahlen.
    Ja, zum einen das. Zum zweiten, dass der staatlich geprüfte Betriebswirt nicht umsonst ein nicht-akademischer Abschluss ist. Ich kann jetzt nicht für die Fernstudienangebote zum SGB sprechen (auch, wenn es ein entsprechendes Forum ist ), aber in Präsenzform wurden uns die Inhalte sehr praxisorientiert vermittelt. Fallbeispiele, Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, etc. Dass ist das, wenn ich sage, zur Berufsqualifizierung kann der SGB locker mit dem Bachelor mithalten, es fehlt nur der Nachweis der wissenschaftlichen Arbeit(en). Und damit hat der Abschluss sehr wohl eine Berechtigung. Die Differenzierung liegt vor, vielleicht wird sie nicht wahrgenommen.

    VG

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