Markus Jung: Welche Rolle spielt die Anerkennung von Vorleistungen für das Fernstudium?

Prof. Dr. Mörstedt: Wir verstehen uns als offene Hochschule und leben das, indem wir auch außerhalb einer Hochschule erworbene Kenntnisse, nach einer Prüfung, anerkennen. Ob das IHK-Fortbildungen sind oder der staatlich geprüfte Betriebswirt oder ob es sich um die Absolventen einer Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie handelt.

Markus Jung: Wird diese Anerkennung bei vergleichbaren Voraussetzungen auch den Studierenden im Präsenzstudium gewährt?

Prof. Dr. Mörstedt: Wenn die passenden Vorkenntnisse vorliegen, ist dies möglich. Allerdings ist das Präsenzstudium etwas anders aufgestellt mit einem hohen Anteil an Fremdsprachen mit Themen wie einer Länderschwerpunktwoche, in der zum Beispiel Asien-Pazifik, Osteuropa, oder die Europäische Union als Themen angeboten werden. Das findet sich in IHK-Fortbildungen etc. so nicht wieder, so dass dann auch keine Anrechnung möglich ist.

Prof. Dr. Sierke: Natürlich ist die Anerkennung von Vorleistungen unabhängig von der Studienform möglich. Ich bin auch ein Kämpfer dafür, dass ein Fernstudium als gleichwertiges, gleichrangiges Studium anerkannt wird genau so wie ein Präsenzstudium. Es gibt ja leider immer wieder die Anmerkung, dass es sich bei einem Fernstudium um ein Studium zweiter Klasse handeln würde. Da wehre ich mich vehement gegen. Es ist ein Studium, das höchste Anforderungen an die Studierenden stellt, die ja in der Regel auch noch Berufstätige sind. Deswegen handelt es sich in der Tat um eine andere Form des Studierens. Und diese andere Form des Studierens berücksichtigt auch, dass wir dort bewusst mehr Möglichkeiten zur Durchlässigkeit haben müssen, wenn jemand sich im Beruf schon erfolgreich qualifiziert hat. Das ist in der Regel bei den Studierenden im Präsenzbereich ja noch nicht der Fall.

Dieser Beitrag ist Teil eines Interviews mit der PFH, das ich für Fernstudium-Infos.de am 13.10.2009 in Göttingen geführt habe.