ich habe den Eindruck, dass hier zwei Begriffe etwas durcheinander geraten sind:
1) Ein berufsbegleitendes Studium ist, wie der Name schon sagt, ein Studium, dass man parallel zum Beruf absolviert.
2) Dies kann man in einer Voll- oder Teilzeitvariante tun:
a) Vollzeitstudium heisst, dass man das komplette Bachelor-Pensum in 6 Semestern absolvieren will,
b) Teilzeitstudium heisst, dass man das Pensum eines Semesters beliebig auf 2 Semester aufteilen kann. Da man dies als Studierender grundsätzlich für jedes Semester neu entscheiden kann, können daraus max. 12 Semester werden. Und das Interessante daran ist zudem, dass hierfür keine weiteren Kosten anfallen.
Viele Grüße
Prof. Dr. Rüdiger Reinhardt
(Studiengangsleiter Wirtschaftspsychologie)
vielen Dank für Ihre Erläuterungen. Das war auch mir bisher so nicht klar.
Also ist das Vollzeitstudium an der SRH Riedlingen dennoch ein berufsbegleitendes Studium? Von den Begrifflichkeiten her erscheint mir dies widersprüchlich. Wenn ich Vollzeit im Beruf stehe, wie kann ich dann zusätzlich noch Vollzeit studieren?
ich kann Ihre Irritation verstehen, ist doch Ihr Verständnis das weithin geteilte.
Wenn man das Ganze allerdings aus Akkreditierungssicht betrachtet, wird meine Argumentation klarer: Ein Vollzeitstudium ist gemäß HRK eines, das innerhalb der Regelstudienzeit (bei uns sind das für die meisten Bachelor-Studiengänge 6 Semester) absolvierbar ist (6 Sem. à 30 CP = 180 CP).
Ob sich das ein Student zutraut, dies mit einer Vollzeitstelle (40 h-Woche) zu studieren, steht auf einem anderen Blatt - daher bieten wir ja auch Teilzeitmodelle an.
Meiner Erfahrung nach geht das im Durchschnitt gut - wie hier in Riedlingen als Fernstudium oder bei meinem früheren Arbeitgeber im Rahmen eines berufsbegleitenden Präsenzstudiums (mit 14 Pflicht-Wochenenden pro Sem. à 16 UE).
Ich hoffe, dass das Ganze etwas transparenter geworden ist.