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Zugangsvorraussetzungen Dipl. Ing. Maschinenbau Fernstudium

  1. #1
    thomas_neo ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo zusammen,

    ein Freund von mir möchte an der TU Dresden Maschinenbau (Fernstudium) studieren. Hat aber leider kein Abitur.
    Hat aber, sowie ich auch, den staatlich geprüften Techniker (Maschinenbau) erworben + die Fachhochschulreife.
    Als Meister kann man sich anscheinend immatrikulieren lassen, geht das als Techniker nicht.
    Der Techniker ist doch über den Meister abgesiedelt, oder?

    Vielen Dank

  2. #2
    ReneT ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo,

    in Sachsen hast Du mit einem Meisterabschluß die Zugangsberechtigung und mit dem Techniker nur mit Zugangsprüfung. Das ist eigentlich schwer nachvollziehbar. Interessanterweise bekommt man aber an der FH Mitweida mit dem Techniker die Zugangsberechtigung und sogar die Semester 1-4 erlassen. Dabei handelt sich um den Studiengang Informationstechnik.

    René

  3. #3
    thomas_neo ist offline Neuer Benutzer
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    Das soll mal einer verstehen. Ich hab immer gedacht der Techniker liegt über den Meister :-)

  4. #4
    ReneT ist offline Neuer Benutzer
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    Sächsisches Hochschulgesetz

    (2) Die für den Zugang zu einem Studium, das zu einem ersten berufsqualifizierenden
    Abschluss führt, erforderliche Qualifikation wird nachgewiesen durch
    1. die allgemeine Hochschulreife,
    2. die fachgebundene Hochschulreife,
    3. die Fachhochschulreife oder
    4. die Meisterprüfung.
    Der Nachweis nach Satz 1 Nr. 1 berechtigt zum Studium an allen Hochschulen, der Nachweis
    nach Satz 1 Nr. 2 und 4 zum Studium an allen Hochschulen in der entsprechenden
    Fachrichtung, der Nachweis nach Satz 1 Nr. 3 zum Studium an Fachhochschulen.
    (3) Die für den Zugang zu einem Studium erforderliche Qualifikation kann auch durch eine
    andere als die in Absatz 2 Satz 1 genannte Vorbildung nachgewiesen werden, wenn sie durch die Hochschule als gleichwertig anerkannt wurde.

    (4) Studienbewerber ohne allgemeine Hochschulreife, die an einer Hochschule eine
    Zwischenprüfung bestanden haben, sind berechtigt, das Studium in einem Studiengang mit
    gleicher fachlicher Ausrichtung an einer anderen Hochschule der gleichen Hochschulart
    aufzunehmen. Studienbewerber, die an einer Hochschule eine Abschlussprüfung bestanden
    haben, sind in allen Studiengängen berechtigt, ein Studium aufzunehmen.
    (5) Studienbewerber ohne Qualifikation nach Absatz 2 können die Berechtigung zum Studium
    an einer Hochschule in einem bestimmten Studiengang durch Bestehen einer Zugangsprüfung
    erwerben. Zur Zugangsprüfung wird zugelassen, wer eine Berufsausbildung abgeschlossen
    hat. Die Anforderungen an die Zugangsprüfung sind so zu gestalten, dass deren Bestehen die grundsätzliche Befähigung des Bewerbers nachweist, das Studium nach Maßgabe der
    Studien- und Prüfungsordnung innerhalb der Regelstudienzeit erfolgreich abzuschließen. Das
    Nähere, insbesondere Form, Inhalt und Umfang der zu erbringenden Prüfungsleistungen, die
    Bewertungskriterien, die Zusammensetzung der Prüfungskommission, das Verfahren bei
    Unregelmäßigkeiten während der Prüfung und die Wiederholbarkeit der Zugangsprüfung
    regeln die Hochschulen durch Ordnung.

  5. #5
    thomas_neo ist offline Neuer Benutzer
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    Jetzt haben wir es ja Schwarz auf weiß, aber verstehen muss man das nicht

  6. #6
    Avatar von UdoW
    UdoW ist offline Moderator
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    Der Meister hat die größe Lobby hinter dem steht die IHK, das ist der Grund.
    Master of Science: Innovations- und Technologiemanagement WBH Stand: Semester 3 von 4.

    Ausbildung:
    Bachelor of Engineering (B. Eng.)- Technische Informatik (Automatisierungstechnik) (2011)
    technischer Betriebswirt IHK (2005)
    staatlich geprüfter E-Techniker (1989)
    Lehre zum Elektrogerätemechaniker (1984)

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