@Doc Two Ich zitiere : Bereich Schulamangement aber!
Zugelassen werden Absolventinnen und Absolventen eines einschlägigen Hochschulstudiums (z.B. zweites Staatsexamen für das Lehramt). Zusätzlich muss eine mindestens einjährige berufliche Tätigkeit im schulischen Bereich nach dem Erststudium nachgewiesen werden.
Ist in dem Fall ein Bachelor Abschluss auch in Ordnung?


Zitieren