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AW: Wirtschaftsrecht LL.M. (Com.)
 Zitat von boeser
Hm... seit wann freue ich mich auf Arbeit? Ich weiß es nicht...
Gruß
jan
Hallo Jan,
vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Wieso "Arbeit"??? Das wird ein VERGNÜGEN ...
(Fan)Thomas
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AW: Wirtschaftsrecht (LL.M. eoc.) - Erfahrungen
Ich habe heute meine Login-Daten für die Lernplattform bekommen. Man sieht sich dort! :-)
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AW: Wirtschaftsrecht (LL.M. eoc.) - Erfahrungen
Habe gestern Zugangsdaten und die Lehrbriefe erhalten.
Es kann losgehen.
Viel Spass und erfolgreiches Lernen an alle die dabei sind.
Grüsse von der sonnigen Schwäbischen Alb
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AW: Wirtschaftsrecht (LL.M. eoc.) - Erfahrungen
Liebe Mitstreiter,
ich habe am 20.01.09 meinen Abschluss als Dipl. Wirtschaftsjurist/FH erworben. Nun möchte ich gerne den ll.m in Kaiserslautern belegen.
Frage:
Welche Leistungen werden möglicherweise angerechnet?
Der Hintergrund ist folgender:
Die 1 jährige Berufspraxis ist zum 01.10.09 noch nicht erfüllt. Wenn aber z. B. das 1. Semester angerechnet werden kann, wäre zum 2 Sem. die Berufserfahrung gegeben.
Ist das nach euren Erfahrungen realistisch?
Danke im Voraus
Easy
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AW: Wirtschaftsrecht (LL.M. eoc.) - Erfahrungen
 Zitat von easyroll
Liebe Mitstreiter,
ich habe am 20.01.09 meinen Abschluss als Dipl. Wirtschaftsjurist/FH erworben. Nun möchte ich gerne den ll.m in Kaiserslautern belegen.
Frage:
Welche Leistungen werden möglicherweise angerechnet?
Der Hintergrund ist folgender:
Die 1 jährige Berufspraxis ist zum 01.10.09 noch nicht erfüllt. Wenn aber z. B. das 1. Semester angerechnet werden kann, wäre zum 2 Sem. die Berufserfahrung gegeben.
Ist das nach euren Erfahrungen realistisch?
Danke im Voraus
Easy
Grundsätzlich ist es schwer zu beurteilen, was du genau angerechnet bekommen kannst. Die zwei zu schreibenden Klausuren muss man jedoch in jedem Fall schreiben. Eine Anrechnung ist nur auf die Einsendeaufgaben möglich. Ein "Überspringen" von Semestern ist daher nicht möglich.
Ich kann dich jedoch in der Hinsicht beruhigen, was die Berufspraxis angeht. Diese musst du nämlich erst zu Beginn der Masterarbeit nachweisen und nicht zu Beginn des Studiums.
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