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Ergebnis 7 bis 8 von 8

Promotion nach Masterstudiengang?

  1. #7
    stefhk3 ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von Michael Knight Beitrag anzeigen
    Stimmt. Das musste man allerdings beim guten alten Diplom auch.
    Unbedingt. Ich wollte keinesfalls sagen, dass diese Probleme beim Diplom nicht auftraten. Höchstens könnten sich heute die Probleme "multiplizieren", also nicht-konsekutiver Master im Fernstudium an einer FH - da wird so mancher denken, "das gab es früher nicht". Mit einem simplen Diplom der Fernuni Hagen war man da trotz Fernstudium noch näher am "Normalstudenten".

  2. #8
    Avatar von HolgerSchwarz
    HolgerSchwarz ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    641
    Hallo,

    wichtig ist vor allem, sich nun die Promotionsordnung der TU Kaiserslautern zu beschaffen. Dort ist expliziet geregelt, wer die Voraussetzungen erfüllt und wer nicht.

    Der Master allein ist da nicht aussagekräftig, da z. T. noch spezielle Fachrichtungen etc. vorausgetzt werden.

    Anbei, einfach mal zum schmöckern, die Promotionsordnung "Jura" der Uni Saarland.

    Ivano: In welcher Disziplin strebst Du denn eine Promotion an?
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    Viele Grüße
    Dr. Holger Schwarz
    Lehrbeauftragter an der Diploma/Mannheim und SRH/Heidelberg,
    Dozent an der IHK/Darmstadt

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