Die TU Kaiserslautern hat folgende Auskünfte erteilt:
1. Die Landesgebührenordnung schreibt eine Gebühr von 50 Euro für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Zeugnisse vor, die durch die jeweilige Hochschule zu erheben ist.
2. Es gibt eine ländereinheitliche Regelung, nach der Hochschulabschlüsse
nur dann als Hochschulabschlüsse gelten bzw. anerkannt werden können,
wenn mindestens 50 % aller Studienleistungen an der betreffenden Hochschule erbracht worden sind.
Link dazu:
http://www.kmk.org/doc/beschl/anrechnung.pdf


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