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Infos der TU Kaiserslautern zur Anerkennung von Studienleistungen

  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Die TU Kaiserslautern hat folgende Auskünfte erteilt:

    1. Die Landesgebührenordnung schreibt eine Gebühr von 50 Euro für die Prüfung und Anerkennung ausländischer Zeugnisse vor, die durch die jeweilige Hochschule zu erheben ist.

    2. Es gibt eine ländereinheitliche Regelung, nach der Hochschulabschlüsse
    nur dann als Hochschulabschlüsse gelten bzw. anerkannt werden können,
    wenn mindestens 50 % aller Studienleistungen an der betreffenden Hochschule erbracht worden sind.

    Link dazu:
    http://www.kmk.org/doc/beschl/anrechnung.pdf
    Geändert von Markus Jung (25.07.2006 um 19:26 Uhr) Grund: Link ergänzt
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  2. #2
    Avatar von IvanoLaudonia
    IvanoLaudonia ist offline Neuer Benutzer
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    Hi Markus!
    Was heisst das konkret? Mit diesen 50%?
    Wenn du an drei verschiedenen Hochschulen deine Ausbildung gemacht hast, Beispielsweise ...1 Jahr Hochschule x, 1 Jahr Hochschule y , 1 Jahr Hochschule z ...dass mn keine Zulassung bekommt?
    diplomierter Chemiker FH /Berufsschullehrer SIBP

  3. #3
    Avatar von Markus Jung
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    So wie ich es verstanden habe, müssen mindestens 50 % der Studienleistungen aus dem akademischen Bereich kommen.

    Viele Grüße
    Markus
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  4. #4
    Avatar von IvanoLaudonia
    IvanoLaudonia ist offline Neuer Benutzer
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    Akademischen Teil = Fachhochschule und/oder Uni ?
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  5. #5
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Akademischen Teil = Fachhochschule und/oder Uni ?
    So verstehe ich das, ja. Für mehr Details müsstest du aber ggf. selbst noch mal bei der ZFUW anfragen.

    Viele Grüße
    Markus
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  6. #6
    Avatar von Markus Jung
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    Habe heute im ersten Beitrag zum Thema noch den entsprechenden Link zum Dokument der KMK ergänzt.

    Viele Grüße
    Markus
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