Betriebswirt (VWA)?
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Hallo Matthias,
das ist genauso ein Zeugnis wie für den Betriebswirt(VWA). Das "(Diplom der Sächs. VWA)" hinter dem Immobilienwirt bedeutet überhaupt nichts. Man konnte sich wohl in Dresden nicht verkneifen, das Wort "Diplom" noch einmal zu erwähnen, um dem Erwerber zu suggerieren, so etwas wie einen akademischen Grad zu erwerben. Einfach lächerlich.
Daß man nach dem Abschluß der VWA-Fortbildung an einer ausländischen Hochschule im Rahmen einer Kooperation nach zwei weiteren Semestern einen Bachelor of Business Administration erwerben kann, hatte ich ja weiter oben in diesem Thread schon erwähnt.
Also, um es zusammenzufassen:
In Deutschland fehlt die staatliche Genehmigung für die Verleihung eines Abschlusses als Diplom-Betriebswirt(VWA) o.ä. Es kooperiert auch keine deutsche Hochschule mit der VWA, um einen Bachelor zu erwerben.
Wer nur einen akademischen Grad haben will, könnte auch einen Betriebswirt(IHK) machen und danach direkt den Master of Science an der Donau-Universität Krems in Östereich. Da gibt es eine Kooperation mit der IHK.
Wem es aber auf Inhalte und Niveau ankommt, ist doch an einer richtigen deutschen Hochschule besser aufgehoben.
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Ich seh das genau wie ceggert und eigentlich ist dem nichts mehr hinzuzufügen!
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So, wie im letzten Text von mir, die Beantwortung der Frage nach Wirtschafts-Diplom kam folgendes von der VWA:
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 30.08.2006.
Nach dem Studium dürfen Sie den Titel "Betriebswirt (VWA)" tragen. Einen Diplomtitel erhalten Sie nicht, da es sich bei den Studiengängen der VWA zwar in der Wirtschaft, nicht jedoch um staatlich anerkannte Titel handelt.
Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gerne telefonisch
bundesweit zum Ortstarif unter unserer Service-Nummer 01801 810040
zur Verfügung. Wir sind für Sie unter dieser Rufnummer werktags von
8:00 bis 19:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar.
Mit freundlichen Grüßen
Verwaltungs- und
Wirtschafts-Akademie VWA gGmbH
Ihre Studienberatung
also....nur Betriebswirt (VWA), nichts mehr von Diplom usw....
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Hallo,
ich habe mich über dieses Thema vor einiger Zeit auch mal informiert, weil es mich interessierte. Vielleicht kann ich etwas Licht ins Dunkel bringen - auch wenn ich kein Jurist bin und ich möglicherweise auch furchtbar daneben liege.
Hier müssen wir verschiedene Dinge auseinanderhalten. Zu allererst einmal gibt es ein Gesetz über Titel, Orden und Ehrenzeichen, das sogenannte "OrdenG", nachdem Hochschulen keine allgemeinen Titel, sondern akademische Grade verleihen.
http://bundesrecht.juris.de/ordeng/BJNR008440957.html
Dann gibt es ein Hochschulrahmengesetz (zumindest noch), in welchem die Grade geregelt sind (§18), und auch geregelt ist, was eine Hochschule ist, und was nicht (§2).
Hochschulen sind Universitäten, pädagogische Hochschulen, Kunsthochschulen, Fachhochschulen, sonstige Einrichtungen des Bildungswesens, die nach Landesrecht staatliche Hochschulen sind und in gewissen Fällen auch staatlich anerkannte Hochschulen. Die VWA's sind keine Hochschulen, sonst wären sie explizit erwähnt. Sind sie aber nicht. Wären sie Hochschulen, könnten sie Hochschulprüfungen abnehmen und Hochschulgrade verleihen:
http://www.bmbf.de/pub/hrg_20020815....ahmengesetz%22
Nächster Schritt: Landeshochschulgesetz, exemplarisch Rheinland-Pfalz:
http://www.mwwfk.rlp.de/Wissenschaft...nland-pfalz%22
Jetzt wirds ein bißchen kompliziert: Hier steht drin (§31), daß nur Grade und hochschulbezogene Titel geführt werden dürfen, die Aufgrund eines ordnungsgemäßen, durch Prüfung abgeschlossenen Studiums, verliehen worden sind.
Wer darf Hochschulprüfungen abnehmen? Nur die Hochschulen. Gehört eine VWA dazu? Nein. Ergo: Eine VWa verleiht keinen akademischen Grad.
So weit, so gut. Jetzt kommt die Frage: Ja, was ist denn ein VWA-Diplom und ein VWA-Studium denn dann?! Die Antwort finden wir hier:
Rahmen-Studienordnung des Bundesverbandes Deutscher Verwaltungs- und Wirtschafts- Akademien für den integrierten Fortbildungsstudiengang an Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien
http://infobub.arbeitsagentur.de/ber...ht/r_00856.pdf
Und da steht:
§ 1 Allgemeines
(1) Die Verwaltungs- und Wirtschaftsakademien sind Einrichtungen der Fortbildung im tertiären
Bereich des pluralistischen Bildungssystems.
-> Bumm. Es ist also eine Einrichtung der Fortbildung. Nix Hochschule. Und was ist jetzt mit den Graden, die verliehen werden?
§ 8 Abschlußbezeichnungen
(1) Nach erfolgreichem Abschluß seiner Prüfung erhält der Kandidat ein Akademie-Diplom.
(2) Im Verwaltungszweig lautet die Abschlußbezeichnung entweder Verwaltungs-Betriebswirt
(VWA) bzw. je nach Landesrecht Diplom-Verwaltungs-Betriebswirt (VWA) oder
Vetwaltungs-Diplom-Inhaber (VWA). Im Wirtschaftszweig lautet die Abschlußbezeichnung
entweder Betriebswirt (VWA) bzw. je nach Landesrecht Diplom-Betriebswirt (VWA) oder
Wirtschafts-Diplom-lnhaber (VWA). Der Absolvent kann die Abschlußbezeichnung in
seinem Zweig selbst wählen.
(3) Im Falle eines erfolgreich abgeschlossenen Wahlfaches lautet die Abschlußbezeichnung
Betriebswirt (VWA) bzw. je nach Landesrecht Diplom-Betriebswirt (VWA), jeweils mit
Angabe des Schwerpunktes (z B. Krankenhauswirtschaft oder Wirtschaftsinformatik).
Und damit ist es auch schon geklärt: Es wird überhaupt kein Grad verliehen. Das Diplom (VWA) ist eine staatliche Abschlußbezeichnung, die im Landesrecht geregelt ist.
Ich hoffe daß das alle Klarheiten beseitigt ;-)
viele Grüße!
Alex
PS: Wenn ich Mist geredet habe, bitte ich darum, mich zu korrigieren. :-)
Ignoranti, quem portum petat, nullus suus ventus est.
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Oh, noch eins...
Hier ist eine ganz interessante Zusammenstellung zum Thema akademischer Grade: http://www.virtuelle-kanzlei.com/200401.htm
Es ist ja auch schon hier auf den $132 Strafgesetzbuch angespielt worden, der es verbietet, akademische Grade zu führen, die man nicht verliehen bekam.
Es ist aber alles erlaubt, was nicht verboten ist. Demnach kann man also auf seiner Visitenkarte auch einen Dipl.-Betriebswirt (VWA) unterbringen. Dann dürfte ich mir, analog dazu, auch einen Bürokaufmann auf die Visitenkarte schreiben.
Viele Grüße!
Alex
Ignoranti, quem portum petat, nullus suus ventus est.
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 Zitat von AlexChristmann
Es ist aber alles erlaubt, was nicht verboten ist. Demnach kann man also auf seiner Visitenkarte auch einen Dipl.-Betriebswirt (VWA) unterbringen. Dann dürfte ich mir, analog dazu, auch einen Bürokaufmann auf die Visitenkarte schreiben.
Das Führen eines Diplom-Betriebswirts(VWA) ist durchaus verboten. Es stellt nämlich einen Straftatbestand nach § 132 a StGB dar, da diese Bezeichnung einem akademischen Grad zum Verwechseln ähnlich sieht, aber keiner ist. Dies wurde ja weiter oben in diesem Thread schon geklärt.
Zur Führung von akademischen Graden ein Wikipedia-Beitrag:
http://de.wikipedia.org/wiki/Akademi...emischer_Grade
und ein Link der Berliner Senatsverwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur:
http://www.science.berlin.de/cgi-bin...6_allgemhg.htm
Von akademischen Graden zu trennen sind Berufsbezeichnungen usw., von denen einige auch gesetzlich geschützt sind, wie z.B. Arzt, Rechtsanwalt oder Ingenieur. Die Bezeichnung Betriebswirt ohne ein Diplom- davor ist aber nicht geschützt.
Zur Führung von Berufsbezeichnungen folgender Link:
http://de.wikipedia.org/wiki/Berufsbezeichnung
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