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Verwirrung durch "Bachelor (professional)"

  1. #25
    watchfriends ist offline Neuer Benutzer
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    Hallo ,

    den Gesetzestext habe ich mal so zitiert um zu zeigen das es eben nicht eindeutig ist (liegt in meiner Natur Gesetzeslücken zu finden).

    In manchen Bundesländern ist der "Bachelor" ein Titel, der nur den Hochschulen zusteht aber nicht überall.

    Bildung scheint demnach Ländersache zu sein, ein generelles Verbot zum Junggesellen kann demzufolge nur auf Bundesebene erfolgen.

    Wenn es denn so einfach wäre, dann würden wir nicht 3 Seiten geistiges Eigentum diesem Thema widmen. Es ist einfach Auslegungssache...ebendso wie das Gesetz.

    Für mich bestimmt Bachelor den Bildungsgard, dieser ist, wie einige Bildungspolitiker schon so schön sagen ein Garant für Anerkennung z.B. im Ausland.

    Ich finde die Abgrenzung (Univ) (FH) (BA) (IHK) oder was auch immer viel relevanter. Es wurde schon paarmal erwähnt das es vielen Personalchefs eh auf andere Dinge ankommt.
    Dennoch ist ein relevanter Bildungs- oder Berufsabschluss Zugangsvoraussetzung für einen solchen Job bzw. um überhaupt erstmal die Chance zu bekommen den PersChef persönlich kennenzulernen.

    Klar möchte die IHK für Ihre Ausbildung werben, man müsste daher die IHK weniger wegen Titeln verklagen. Vielmehr liegt m.E. ein Verstoss gegen Wettbewerbsgesetze vor aber das ist ein anderes Thema.

    Die Pyramide der IHK passt zu diesem Thema....(ist die abgespekte Version, es gibt noch eine das ist neben Fachwirte etc. ein "Bachelor" und neben Betriebswirte etc. ein "Master"...)

    http://akademie.ihk-muenchen.de/akad..._Schaubild.pdf
    Geändert von watchfriends (14.01.2008 um 11:15 Uhr)

  2. #26
    Avatar von chillie
    chillie ist offline Moderator
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    Hm das Schaubild der IHK zeigt wirklich das, worüber ich mich ärgere. Anstatt aufgrund einer Kooperation eine gute Möglichkeit zu finden einen richtigen Bachelor mit anrechnungen absolvieren zu können hauen die IHKs auf die Ka**e und empfehlen den Leuten die vorher schon ca. 6-7tsd EUR für Fach- und Betriebswirt hingelegt haben nochmal ca. 11tsd EUR bei der Donau-Uni zu lassen um einen vllt. anerkannten aber nicht sehr Umfangreichen MSc zu bezahlen.

    Nach Blick auf die Homepage der DUC ist mir aufgefallen das inzwischen der "Professional MSc" verliehen wird... langsam blicke ich hier wirklich nicht mehr durch
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  3. #27
    watchfriends ist offline Neuer Benutzer
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    Eventuell ist der "Junggeselle" ein Begriff der nicht geschützt werden kann?

    Ich kenne es auch dem Domainrecht. Man kann keine allgemeinen Umgangssprachlichen Begriffe schützen. Mann kann Begriffe schützen wie "neu.de" aber "neu" lässt sich nicht schützen. Ebendso "Bachelor CCI" kann man schützen, Bachelor nicht. Das Wort "Vordiplom" lässt sich auch schützen, vielleicht hätte man dabei bleiben sollen.

    Das ist aber Patentrecht, passt vielleicht nicht hierher..

  4. #28
    stefhk3 ist offline Moderator
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    Zitat Zitat von watchfriends Beitrag anzeigen
    Eventuell ist der "Junggeselle" ein Begriff der nicht geschützt werden kann?

    Ich kenne es auch dem Domainrecht. Man kann keine allgemeinen Umgangssprachlichen Begriffe schützen. Mann kann Begriffe schützen wie "neu.de" aber "neu" lässt sich nicht schützen. Ebendso "Bachelor CCI" kann man schützen, Bachelor nicht. Das Wort "Vordiplom" lässt sich auch schützen, vielleicht hätte man dabei bleiben sollen.

    Das ist aber Patentrecht, passt vielleicht nicht hierher..
    Das ist Markenrecht, nicht Patentrecht. Und der gesetzliche Schutz von Abschlüssen ist noch mal was ganz anderes. Der Bachelor ist geschützt (nicht markenrechtlich, sondern durch ausdrückliche gesetzliche Erwähnung), es mag eine Grauzone der Verwendung geben analog zu "Diplom" bei ILS oder fürs Dauerwelle machen. Eine Gesetzteslücke existiert da nicht, auch wenn Du es Dir einbildest.

  5. #29
    watchfriends ist offline Neuer Benutzer
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    Zitat Zitat von stefhk3 Beitrag anzeigen
    Das ist Markenrecht, nicht Patentrecht. Und der gesetzliche Schutz von Abschlüssen ist noch mal was ganz anderes. Der Bachelor ist geschützt (nicht markenrechtlich, sondern durch ausdrückliche gesetzliche Erwähnung), es mag eine Grauzone der Verwendung geben analog zu "Diplom" bei ILS oder fürs Dauerwelle machen. Eine Gesetzteslücke existiert da nicht, auch wenn Du es Dir einbildest.
    Wie man sieht gibt es ja keine eindeutige Gesetzgebung. Schreibst es ja selbst "grauzone" das beschreibt die Lücke.

    Niemand verbietet es ausdrücklich....oder stehts irgendwo, wenn ja wo? (das such ich ja)

    Ich glaube schon das sich die Juristen der IHK genug gedanken darüber gemacht haben Mich würde auch nicht unbedingt interessieren ob man den Titel tragen darf (wissen wir ja), vielmehr sollte man darüber nachdenken ob der "Bachelor Pro." auf irgend einem Zeugnis stehen darf.

    Einbildung habe ich nicht nötig, ich bin kein Bachelor Prof.

  6. #30
    stefhk3 ist offline Moderator
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    Es steht im Gesetz, jedenfalls nach dem, was der Jurist wohl herrschende Meinung nennt. Im Berliner HG (§34) heißt es (fast gleich wie im NRW und allen anderen): "Die Universitäten verleihen nach einer bestandenen Hochschulprüfung, mit der ein berufsqualifizierender Abschluss erworben wird, den Diplomgrad oder den Magistergrad ...". Die Berliner Senatsverwaltung sagt nun (http://www.berlin.de/sen/wissenschaf...ung/faq.html): "Zur Verleihung eines solchen Hochschulgrades ist nach § 34 BerlHG nur eine staatliche oder staatlich anerkannte Hochschule berechtigt." Man beachte das "nur". Es ist in der Juristerei so, dass eine solche Zuweisung grundsätzlich exklusiv ist. Das Grundgesetz z. B. wimmelt von solchen Aussagen, z. B. Art. 65 a: "Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. " Man beachte: Kein nur. Wenn es nach Dir ginge, hätte jeder die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Kann das sein? Und wenn Du sagst, das ist ein schlechtes Beispiel, im GG gibt es das in jedem dritten Artikel.
    Also wenn man schon glaubt, Gesetzeslücken ausfindig machen zu müssen, dann muss man auch etwas auf die juristischen Grundlagen einzugehen bereit sein. Wenn man sich alles so zurechtbiegt, wie man will, findet man freilich ständig Gesetzeslücken.

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