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    Standard Das Studienbeitragsgesetz NRW tritt am 1. April 2006 in Kraft

    Das Innovationsministerium informiert umfassend
    über die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Studienbeiträgen in
    Nordrhein-Westfalen. Mit Inkrafttreten des Studienbeitragsgesetzes zum
    1. April 2006 geht allen staatlichen NRW-Hochschulen und den NRW-
    Schulen, die einen Abschluss mit Hochschulreife anbieten, eine Info-
    Broschüre zum Studienbeitragsgesetz zu. Im Internet kann die Broschüre
    ab dem morgigen Samstag als pdf-Datei unter der Adresse
    www.studieren.nrw.de heruntergeladen werden. Eine persönliche Beratung
    ist telefonisch über das Bürger- und ServiceCenter CallNRW unter
    0180 - 3 100 110 (9 ct/Minute) oder per Mail unter
    studienbeitraege@callnrw.de zu erhalten.

    Die Informationsangebote wenden sich an alle Studierenden in
    Nordrhein-Westfalen, an alle Schülerinnen und Schüler, die für sich
    die Aufnahme eines Studiums erwägen, sowie an Hochschullehrerinnen und
    -lehrer, Hochschulangehörige, Eltern und weitere Interessierte.

    Mit dem Inkrafttreten des Studienbeitragsgesetzes erhalten die
    Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ab dem
    Wintersemester 2006/2007 Studienbeiträge für Erstsemester bis maximal
    500 Euro pro Semester zu erheben, ab dem Sommersemester 2007 für alle
    Studierenden. Die Landesregierung strebt mit der Einführung von
    Studienbeiträgen deutlich verbesserte Studienbedingungen und damit
    eine bessere Ausbildung, kürzere Studiendauern, geringere
    Abbrecherquoten sowie ein neues, partnerschaftliches Verhältnis
    zwischen Hochschule und Studierenden an.

    Die Hochschulen, die sich für die Einführung von Studienbeiträgen
    entscheiden, müssen nun in ihren Senaten eine entsprechende Satzung
    beschließen, die die konkrete Ausgestaltung vor Ort regelt. Bislang
    haben 17 der 33 staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in
    ihren Senaten einen Grundsatzbeschluss für die Einführung von
    Studienbeiträgen gefasst, an den anderen Hochschulen ist der
    Entscheidungsprozess noch nicht in einen formalen Beschluss gemündet.

    Quelle: Presse-Mitteilung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft,
    Forschung und Technologie NRW
    Geändert von Markus Jung (29.10.2011 um 11:54 Uhr)
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K.
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium
    Psychologie-Fernstudent an der FernUni Hagen (Blog)
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