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Das Studienbeitragsgesetz NRW tritt am 1. April 2006 in Kraft
Das Innovationsministerium informiert umfassend
über die gesetzlichen Regelungen zur Erhebung von Studienbeiträgen in
Nordrhein-Westfalen. Mit Inkrafttreten des Studienbeitragsgesetzes zum
1. April 2006 geht allen staatlichen NRW-Hochschulen und den NRW-
Schulen, die einen Abschluss mit Hochschulreife anbieten, eine Info-
Broschüre zum Studienbeitragsgesetz zu. Im Internet kann die Broschüre
ab dem morgigen Samstag als pdf-Datei unter der Adresse
www.studieren.nrw.de heruntergeladen werden. Eine persönliche Beratung
ist telefonisch über das Bürger- und ServiceCenter CallNRW unter
0180 - 3 100 110 (9 ct/Minute) oder per Mail unter
studienbeitraege@callnrw.de zu erhalten.
Die Informationsangebote wenden sich an alle Studierenden in
Nordrhein-Westfalen, an alle Schülerinnen und Schüler, die für sich
die Aufnahme eines Studiums erwägen, sowie an Hochschullehrerinnen und
-lehrer, Hochschulangehörige, Eltern und weitere Interessierte.
Mit dem Inkrafttreten des Studienbeitragsgesetzes erhalten die
Hochschulen in Nordrhein-Westfalen die Möglichkeit, ab dem
Wintersemester 2006/2007 Studienbeiträge für Erstsemester bis maximal
500 Euro pro Semester zu erheben, ab dem Sommersemester 2007 für alle
Studierenden. Die Landesregierung strebt mit der Einführung von
Studienbeiträgen deutlich verbesserte Studienbedingungen und damit
eine bessere Ausbildung, kürzere Studiendauern, geringere
Abbrecherquoten sowie ein neues, partnerschaftliches Verhältnis
zwischen Hochschule und Studierenden an.
Die Hochschulen, die sich für die Einführung von Studienbeiträgen
entscheiden, müssen nun in ihren Senaten eine entsprechende Satzung
beschließen, die die konkrete Ausgestaltung vor Ort regelt. Bislang
haben 17 der 33 staatlichen Hochschulen in Nordrhein-Westfalen in
ihren Senaten einen Grundsatzbeschluss für die Einführung von
Studienbeiträgen gefasst, an den anderen Hochschulen ist der
Entscheidungsprozess noch nicht in einen formalen Beschluss gemündet.
Quelle: Presse-Mitteilung des Ministeriums für Innovation, Wissenschaft,
Forschung und Technologie NRW
Geändert von Markus Jung (29.10.2011 um 11:54 Uhr)
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