Akademischer Abschluss - Wo wird er eingetragen?
-
Mal eine allgemeine Frage, zu der ich jedoch bislang nichts finden konnte.
Wo wird eingetragen bzw. muss man eine Eintragung des akademischen Abschlusses beantragen, um diesen führen zu dürfen? (z.B. auf der Visitenkarte oder wenn man sich als beratender Ingenieur selbstständig machen möchte.)
Hat man seinen Bachelor/Diplom/Master erlangt, so darf man diesen mit erfolgreichem Abschluss des Studiums einfach so führen oder muss man dies beantragen?
Hatte jetzt die IHK im Verdacht gehabt.
Auf Anfrage hin, war deren Antwort jedoch, dass diese nichts mit akademischen Abschlüssen zu tun haben.
Wo wird also eingetragen/hinterlegt, dass man seinen akademischen Abschluss erlangt hat und muss man dies selbst beantragen oder erledigt dies die Hochschule automatisch für einen?
lg
Patricia
-
Hallo Patricia,
Du bekommst eine Bachelor-, Diplom-, Master-Urkunde, aus der ersichtlich ist, in welcher Form Du den Grad verwenden darfst. Zusätzlich in ein Register irgendeiner Art eingetragen wird das nicht.
Sollte jemand der Meinung sein, Du führst den Grad unrechtmäßig, müsste er Dich zum Beispiel abmahnen und Du könntest dann mit Deiner Urkunde nachweisen, dass Du den Grad rechtmäßig führst und die Abmahnung nicht gerechtfertigt ist. Oder eben doch gerechtfertigt ist, wenn Du den Grad nicht hast oder in falscher Form verwendest.
Viele Grüße
Markus
-
Danke für die Auskunft.
Wie verhält es sich mit akademischen Abschlüssen ,welche man im Ausland erworben hat und in Deutschland führen möchte?
Also, erwerben, wie legitim erlangen, nicht wie kaufen 
Mit den Formulierungen muss man da ja inzwischen vorsichtig sein^^
lg
Patricia
-
Wie verhält es sich mit akademischen Abschlüssen ,welche man im Ausland erworben hat und in Deutschland führen möchte?
Prinzipiell genauso. Nur geht es dabei dann immer auch noch um die Frage, ob man berechtigt ist, diesen Abschluss auch in Deutschland zu führen.
Geht es konkret um einen bestimmten Abschluss bzw. eine bestimmte Hochschule?
-
 Zitat von epyon
Mal eine allgemeine Frage, zu der ich jedoch bislang nichts finden konnte.
Wo wird eingetragen bzw. muss man eine Eintragung des akademischen Abschlusses beantragen, um diesen führen zu dürfen? (z.B. auf der Visitenkarte oder wenn man sich als beratender Ingenieur selbstständig machen möchte.)
Endlich mal ein Thema für mich. Also Studienabschlüsse (Bachelor, Master, PhD etc) darf man nach Graduierung führen und nur in der Form, wie diese verliehen wurden. Ingenieur ist eine Berufsbezeichnung und nach Ingenieurgesetz geschützt.
Hat man seinen Bachelor/Diplom/Master erlangt, so darf man diesen mit erfolgreichem Abschluss des Studiums einfach so führen oder muss man dies beantragen?
Siehe oben. Wenn alle Leistungen bei der Hochschule erbracht wurden, gibt es dafür Nachweise (Bachelor, Master, PhD) und du darfst diese rechtlich führen.
Wo wird also eingetragen/hinterlegt, dass man seinen akademischen Abschluss erlangt hat und muss man dies selbst beantragen oder erledigt dies die Hochschule automatisch für einen?
Nein das ist automatisch. Natürlich gibt es zur Führung auch Vorschriften.
Der Edle verlangt alles von sich selbst, der Primitive stellt nur Forderungen an andere. [Konfuzius]
-
 Zitat von epyon
Danke für die Auskunft.
Wie verhält es sich mit akademischen Abschlüssen ,welche man im Ausland erworben hat und in Deutschland führen möchte?
Das muss eine anerkannte Hochschule sein, d.h. diese muß in der IAU-Liste der Unesco stehen. Das ist ein Sicheres Zeichen, wenn der Eintrag dort zu finden ist.
Der Edle verlangt alles von sich selbst, der Primitive stellt nur Forderungen an andere. [Konfuzius]
|
|