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Exmatrikuliert und nun?!

  1. #7
    Avatar von Ghost
    Ghost ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von more Beitrag anzeigen
    so weit ich weiß (keine Gewähr!) kannst Du nach Zwangsex an einer Uni den selben Studiengang an keiner Uni (egal ob Präsenz oder Fern) in Dt mehr studieren. An einer FH aber schon. Oder Du kannst einen verwandten Studiengang (egal ob Uni oder FH) nehmen, wo Dir evtl. auch was vom vorherigen anerkannt wird.
    Genau so ist es! Steht alles in der Studienordnung. Gegebenfalls lesen und sich etwas damit auseinandersetzen! An einer FH ist es durchaus möglich weiter zu studieren. Bei Maschinenbau ist es hier z.B. so üblich, dass die Kandidaten auf die FH wechseln und es da weiter versuchen.
    Gewisse Leistungen werden in der Regel problemlos angerechnet. Da sind die Unis schon recht großzügig.

    Wie bei Fernunis das der Fall ist, dazu kann ich nichts sagen.
    -= ixnay on the hombre =-

  2. #8
    Avatar von Ghost
    Ghost ist offline Erfahrener Benutzer
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    Zitat Zitat von HannoverKathrin Beitrag anzeigen
    Kannst du bei deiner Uni nicht evtl. eine Härteantrag stellen? Evtl. heißt es auch anders und ich verwechsel es gerade. Ich kenne aber jemanden der somit schon 2 Mal von der Klippe gesprungen war und noch eine Chance bekam.
    Sowas ist eher nicht möglich. Die Studienordnung definiert sowas sehr eindeutig. Härteanträge sind in der Regel nur in Ausnahmefällen möglich und wird genau geprüft, z.B. bei einer schweren Krankheit (eine Grippe oder Beinbruch reichen normal nicht aus).

    Nur wenn man dreimal durch einer Klausur fällt ist man kein Härtefall und die Ematrikulierung ist rechtens.
    -= ixnay on the hombre =-

  3. #9
    Avatar von Susanne Dieter
    Susanne Dieter ist offline Erfahrener Benutzer
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    Seit dem Bachelor stimmt das nicht mehr!

    In den Prüfungsordnungen heißt es meist so ähnlich: Immatrikulation () wird verweigert, wenn Sie an einer Hochschule (Anmerkung: Also Uni oder FH) einen verwandten Studiengang endgültig nicht bestanden haben (...)

    Solch ein Bestätigungssatz steht bei uns bei jeder Prüfungsanmeldung, die wir schriftlich jedes Semester einreichen und unterschreiben müssen für die zu schreibenden Prüfungen am Ende des Semesters.

    Härtefallantrag - vielleicht gibt es sowas noch an anderen Hochschulen, bei uns ist es im Bachelor abgeschafft worden.

    Erfahrungsberichte aus uni-protokolle.de etc. sagen aber desöfteren, dass man nach Abklappern von x Hochschulen doch noch eine gefunden hat, wo das Studium fortgesetzt werden konnte. Ob das so stimmt, aus Diplom-Zeiten oder vom Hörensagen ist, weiß ich natürlich nicht. Viele der Beiträge stammen oft noch von Diplomern, das war eine ganz andere Studiensituation.
    Informatik-Betriebswirt (VWA), VWA Trier
    Ab März 2011 BSc. Angewandte Informatik, FH Zweibrücken (Präsenzstudium)

    Blog Informatik-Betriebswirt VWA Trier 2008-2011:
    http://www.fernstudium-infos.de/blogs/susanne-dieter/

  4. #10
    Onkelbens ist offline Neuer Benutzer
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    Kathrin hat Recht. Es gibt viele jurisitsche Möglichkeiten gegen eine Exmatrikulation vorzugehen. So können einige Argumente vorgetragen werden, die dazu führen können das eine Uni dich wieder aufnimmt. Hier findest du ein spannendes Interview dazu. http://www.just-study.com/interview-...ulationsrecht/

  5. #11
    svensuess ist offline Benutzer
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    Mich wuerde generell mal interessieren was aus der Geschichte geworden ist. Finde es immer schade wenn Leute fragen stellen, aber nie mitteilen was das Ergebnis ist, und andere somit auch von den Erfahrungen profitieren koennten.
    Markus Jung und Rumpelstilz gefällt das.
    Der University of Liverpool - MSc International Accounting and Finance - Blog

    Bei Interesse an einem Studium an der University of Liverpool würde ich mich freuen wenn ich euch "referren" dürfte - Wir sparen beide die Kosten für 5 Credit Points!

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