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Urteil zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten

  1. #7
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
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    Zitat Zitat von toxique21 Beitrag anzeigen
    Der Focus hat heute morgen einen kurzen Artikel, nachdem der Finanzminister nachdenkt, diese "Lücke" zu schließen.
    Hier auch ein aktueller Artikel aus der ZEIT dazu. Demnach soll es zumindest eine Deckelung geben:
    http://www.zeit.de/politik/deutschla...eil-ausbildung
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  2. #8
    Avatar von wasserfall
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    http://www.bundestag.de/presse/hib/2...11_428/02.html
    Gestern Abend hat der Bundestag was anderes beschlossen und damit ein BFH-Urteil ausgehebelt.
    Für mich als Zweitstudiums-Absolvent nicht wichtig, wohl aber für die meisten hier im Forum.
    Geändert von wasserfall (28.10.2011 um 14:32 Uhr)

  3. #9
    Avatar von Markus Jung
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    Danke für die Info. Was daran immerhin positiv ist:
    Zugleich wird es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro geben.
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