Urteil zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten
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Zitat von
toxique21
Der Focus hat heute morgen einen kurzen Artikel, nachdem der Finanzminister nachdenkt, diese "Lücke" zu schließen.
Hier auch ein aktueller Artikel aus der ZEIT dazu. Demnach soll es zumindest eine Deckelung geben:
http://www.zeit.de/politik/deutschla...eil-ausbildung
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http://www.bundestag.de/presse/hib/2...11_428/02.html
Gestern Abend hat der Bundestag was anderes beschlossen und damit ein BFH-Urteil ausgehebelt.
Für mich als Zweitstudiums-Absolvent nicht wichtig, wohl aber für die meisten hier im Forum.
Geändert von wasserfall (28.10.2011 um 14:32 Uhr)
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Danke für die Info. Was daran immerhin positiv ist:
Zugleich wird es aber ab 2012 eine Erhöhung des Sonderausgabenabzugs für Ausbildungskosten von derzeit 4.000 auf 6.000 Euro geben.