Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte
Ergebnis 1 bis 6 von 9

Urteil zur Absetzbarkeit eines Erststudiums als vorweggenommene Werbungskosten

  1. #1
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
    Registriert seit
    05.07.2003
    Ort
    Köln
    Beiträge
    18.879
    Blog-Einträge
    263
    Die ZEIT berichtet in einem Artikel über zwei Urteile des Bundesfinanzhofes. Geklagt hatten ein angehender Pilot und eine Medizinstudentin, welche die Kosten ihres Studiums als vorweggenommene Werbungskosten anrechnen lassen möchten. Ihnen wurde recht gegeben.

    Für Fernstudierende ist das Urteil vermutlich selten oder gar nicht relevant, da diese ja meist berufsbegleitend studieren. Da es aber auch ein paar Vollzeit-Studierende gibt, möchte ich es euch dennoch nicht vorenthalten.
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K. (XING|Google+)
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium

  2. #2
    Avatar von Blackhawk
    Blackhawk ist gerade online Benutzer
    Registriert seit
    09.03.2009
    Ort
    bei Stuttgart
    Beiträge
    88
    Blog-Einträge
    61
    Vielen Dank für die Info!
    Leider bin ich auch als Fernstudent von genau dieser Sachlage betroffen, da mein Fernstudium eine Erstausbildung darstellt.
    Bin mal gespannt wie das Finanzamt auf die neuen Aktenzeichen reagieren wird, denn das würde ja bedeuten dass ich meine Kosten nun doch als Werbungskosten und nicht als Sonderausgaben ansetzen kann. =;-))

    Gruß
    Blacky
    Geändert von Blackhawk (17.08.2011 um 13:18 Uhr)
    Markus Jung gefällt das.
    7. Semester
    Technische Informatik
    Schwerpunkt: Kommunikationstechnik
    Wilhelm Büchner Hochschule

  3. #3
    Chrisa ist offline Benutzer
    Registriert seit
    04.07.2011
    Beiträge
    91
    Wobei es wirklich sein kann, dass so ein Nichtanwendungserlaß kommt und dann wird man weiterhin kämpfen müssen. Oder das Urteil wird einfach nicht im BStBl veröffentlicht und die Fälle bleiben einfach offen.

    Urteile sind ja grds nur im Einzelfall verbindlich, so tlw die Auslegung (dass das so nicht korrekt ist, klar)
    Wenn dann die Einsprüche neben denen von den ArbZi zum Liegen kommen, dann kann das Durchaus dauern.

  4. #4
    Avatar von Markus Jung
    Markus Jung ist offline Fernstudium-Infos.de
    Registriert seit
    05.07.2003
    Ort
    Köln
    Beiträge
    18.879
    Blog-Einträge
    263
    Auch Spiegel Online berichtet über das Urteil:
    http://www.spiegel.de/wirtschaft/ser...780829,00.html

    Danke an Prawn für den Hinweis.
    Inhaber von Fernstudium-Infos.de Markus Jung e. K. (XING|Google+)
    Mitautor des Ratgebers 100 Fragen und Antworten zum Fernstudium

  5. #5
    Avatar von Fernstudent Matthias
    Fernstudent Matthias ist offline Neuer Benutzer
    Registriert seit
    28.11.2010
    Beiträge
    4
    Ich habe als Ergänzung meines kürzlich erschienenen Artikels "Steuerliche Absetzbarkeit der Kosten eines (Fern-)Studiums" zur aktuellen Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs einen kurzen Blogeintrag verfasst, der die (möglichen) Auswirkungen der beiden Urteile beschreibt.
    WillWasWerden gefällt das.
    Blog über mein nebenberufliches Fernstudium der Wirtschaftswissenschaften an der FernUniversität in Hagen:
    http://www.fernstudent.info

  6. #6
    Avatar von toxique21
    toxique21 ist offline Moderator
    Registriert seit
    17.06.2005
    Ort
    Wangen
    Beiträge
    1.302
    Blog-Einträge
    8
    Der Focus hat heute morgen einen kurzen Artikel, nachdem der Finanzminister nachdenkt, diese "Lücke" zu schließen.


    http://www.focus.de/finanzen/steuern...id_657340.html

Seite 1 von 2 12 LetzteLetzte