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Ideen für Verwaltungs-/Organisationsproblem gesucht (Unbedenklichkeitsbescheinigung)


paulaken

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Hallo,

von 2000 bis 2003 habe ich an einer staatlichen Präsenzhochschule studiert. Dort habe ich mich durch Nicht-Rückmeldung exmatrikulieren lassen. Auf der Exmatrikulationsbescheinigung ist kein Grund angegeben.

Inzwischen stehe ich kurz vor dem Abschluß im gleichen Studiengang im Fernstudium. Momentan stehe ich vor dem Problem, dass ich von der Präsenzhochschule eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötige, also keine Prüfung endgültig nicht bestanden habe.

Mehrfach habe ich inzwischen mit der Dame vom Prüfungsamt telefoniert. Aufgrund eines Softwarewechsels kann sie aber nur sehen, dass ich an der Hochschule studiert habe, kann aber meine Prüfungsergebnisse nicht einsehen. Momentan kann sie mir die Bescheinigung also nicht ausstellen.

Sie verwies mich an den Dekan des Fachbereiches, ich solle ihm eine Mail schicken, weil er telefonisch nur schwer zu erreichen ist.

Das ist inzwischen 14 Tage her und bisher habe ich keine Antwort.

Mit der Dame vom Prüfungsamt habe ich heute telefoniert, sie vertröstet mich aber nur und kann mir weder sagen wann, noch ob ich diese Bescheinigung bekomme.

Also habe ich heute sowohl den AStA, als auch den Rektor der Hochschule angeschrieben und um Hilfe gebeten.

Habt ihr vielleicht eine Idee, was ich noch tun könnte?

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War den Exma-Unterlagen keine amtliche Auflistung deiner Leistungen beigelegt?

An meiner Hochschule stehen da auch Fehlversuche drauf. Damit sollte es ja dann möglich sein eine Bescheinigung zu bekommen.

Ansonsten würde ich an deiner Stelle weiterhin versuchen den Dekan zu erreichen, auch telefonisch.

Viel Glück!

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Ich würde auch empfehlen, dran zu bleiben und notfalls "lästig" zu werden.

Was hast du denn noch an Unterlagen zu deinem Studium? Gibt es Bestätigungen, dass du alle in diesem Zeitraum angefallenen Prüfungen bestanden hast? Ggf. könnte dann daraus in Verbindung mit der Studien- und Prüfungsordnung etwas erstellt werden?

Vorsichtshalber würde ich auch versuchen in Erfahrung zu bringen, wie die rechtliche Situation ist, ob hier die Hochschule nicht ggf. doch noch in der Pflicht ist, dir etwas zu bescheinigen. Dann könntest du dort ganz anders auftreten.

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Ich versuche gerade die rechtliche Situation zu verstehen:

http://www.hs-hannover.de/fileadmin/media/doc/pp/verkuendungsblatt/2010/04-2010/04-Leitlinie_Aufbewahrungsfristen.pdf

Das ist eine Verwaltungsvorschrift der betreffenden Hochschule.

Unter Punkt 1 sind ja alle Abschlußprüfungen aufgeführt, darunter müsste ja auch das endgültige Nicht-Bestehen fallen.

Wenn also keine entsprechenden Unterlagen dazu vorliegen, müsste man ja daraus schließen können, dass ich keine Prüfung endgültig nicht bestanden habe und damit den Prüfungsanspruch nicht verwirkt habe.

Wäre ich zwangsexmatrikuliert worden, hätte die FH nach Absatz 1c eine Aufbewahrungsfrist von 50 Jahren: es liegen keine entsprechenden Unterlagen vor, also kann die Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgestellt werden.

Oder würdet ihr das anders verstehen?

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für deine Exmatrikulation war aber der zitierte MWK-Erlass von 1981 maßgegbend.

... und der ist hier zu finden:

https://www.tu-braunschweig.de/Medien-DB/datenschutz/aufbewahrungsfristen-rderl-mwk-1981-02-09.pdf

Dieser scheint mir inhaltlich ähnlich wie die aktuelle Regelung zu sein und ich sehe es wie paulaken, dass es der Hochschule damit möglich sein müsste, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszustellen.

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Heute habe ich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zugeschickt bekommen. Die Zeiten, von wann bis wann ich studiert habe, stimmen zwar, der Studiengang ist aber falsch. Eingeschrieben war ich für Wirtschaftsinformatik, in der Bescheinigung steht, dass ich Betriebswirtschaft studiert habe...

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Uff... Immerhin schön, dass sich was getan hat. Schade, dass es dann falsche Angaben sind. Da muss die Hochschule wohl nochmal ran. Hoffentlich geht es dann dieses Mal schneller. Aber immerhin doch schon mal enorm erleichternd für dich, dass dieser große Stein aus dem Weg geräumt werden kann, oder?

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