Für die Frage, ohne Abitur zum Studium zugelassen zu werden stellt sich auch die Frage, nach welchen Normen dies möglich sein soll.
Hier kommt m.E. die Verordnung über die Hochschulzugangsberechtigung für besonders befähigte Berufstätig z.B. in Hessen in Frage.
Diese lässt Interessenten ohne Abitur zu einem Hochschulstudium zu, die zuvor an einer Trägerhochschule schriftlich und mündlich getestet wurden.
Für die Antragstellung ist auch eine Berufserfahrung etc. notwendig.
Wie also schon vorher beschrieben wurde kommt es darauf an, wem gegenüber welche Berufserfahrung nachzuweisen ist. Hier gilt es also die Rechtsgrundlage zu ermitteln - z. B. v.g. Verordnung oder die Diplomprüfungsordnung einer FH oder Uni.
Dort stehen die Voraussetzungen und nur diese Institutionen können die Voraussetzungen prüfen und Deine Frage verbindlich beantworten.
Am einfachsten ist der Nachweis allerdings durch die Vorlage eine Arbeitszeugnisses zu erbringen, welche auf Verlangen gem. § 630 BGB ohnehin von jedem Arbeitgeber ausgestellt werden muss.
Viele Grüße
Dr. Holger Schwarz
Lehrbeauftragter an der Diploma/Mannheim und SRH/Heidelberg,
Dozent an der IHK/Darmstadt