Ich hatte in der Arbeit kürzlich einen ähnlichen Fall und bei der Krankenkasse nachgefragt (das es im Rahmen eines Minijobarbeitsverhältnisses war). Es handelte sich um die Übernahme der Kurskosten zur Weiterbildung im Fachwirtebereich. Hier bekam ich von der Krankenkasse ebenfalls die Auskunfte, dass es sozialversicherungsrechtlich abgabepflichtig sei (wenn in meinem Fall die Minijobgrenze überschritten worden wäre).
Allerdings kann ich mir schon vorstellen, dass es hier Gestaltungsmöglichkeiten geben könnte. Dein Arbeitgeber sollte hier aber besser seinen Steuerberater als das Finanzamt fragen. Denn an Gestaltungsmöglichkeiten ist das Finanzamt sicherlich nicht interessiert. (Man könnte z.B. mal recherchieren, wie es aussieht, wenn vertraglich vereinbart wird, dass der Mitarbeiter eine bestimmte Zeit nach Abschluß des Studiums im Betrieb bleiben muß).
AKAD International Business Communication (BA)
Mit leerem Kopf nickt es sich leichter
Zarko Petan