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  1. #1
    TTS82 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard Zugangsberechtigung Fachhochschulreife + Ausbildung

    Hallo,

    Ich habe mich vor 2 Tagen an der WBH für den Dipl.Ing. Mechatronik angemeldet und habe heute die Info bekommen das erst geprüft werden muss ob ich mit meiner bisherigen Qualifikation angemeldet werden kann.

    Ich habe den schulischen Teil der Fachhochschulreife + abgeschlossene Ausbildung als Mechatroniker.
    Ich dachte immer schulischer Teil + Ausbildung (oder Praktikum) = Fachhochschulreife - oder ist dem nicht so?
    Oder liegts nur an Hessen?
    Oder liegts daran das die PFFH jetzt die WBH ist und damit keine FH mehr?
    Weil der Studiengang ist ja FH oder?

  2. #2
    doenis ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Zugangsberechtigung Fachhochschulreife + Ausbildung

    Hmm, mal ganz blöd gefragt:

    Warst du nach Abschluss deiner Ausbildung bei deiner alten Schule und hast dir dort die Fachhochschulreife bescheinigen lassen? Oder hast du einfach dein Zeugnis der schulischen Fachhochschulreife und deinen Facharbeiterbrief plus Berufsschulzeugnis eingeschickt? Dann wäre nämlich klar, dass die WBH das erst prüfen muss...

    Mit nem Zeugnis der allgemeinen Fachhochschulreife, wie es dir deine ehemalige Schule ausstellt, sollte es diese Probleme eigentlich nicht geben. Zumindest nicht in den Ländern des 11-Länder-Abkommens, zu denen Hessen eindeutig gehört und die sich ihre Fachhochschulreife gegenseitig anerkennen...

  3. #3
    TTS82 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Zugangsberechtigung Fachhochschulreife + Ausbildung

    Also ich habe von meiner alten Schule die "Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife" und den Facharbeiterbrief den Anmeldeunterlagen beigefügt.

    In der Bescheinigung steht aber definitiv drin das ich den schulischen Teil der Fachhochschulreife erworben habe sowie der Notendurchschnitt.

    Die Bescheinigung ist sogar brand neu als Zweitschrift aufgesetzt wurden, da ich mein erstes Original irgendwie... naja Ihr wisst schon

    Gibt es da einen Unterschied in den Bescheinigungen?
    Also wo ist da formell gesehen der Unterschied zwischen einer "Bescheinigung über den schulischen Teil der Fachhochschulreife" und der "Bescheinigung über die allgemeine Fachhochschulreife"?!? Ist doch eigentlich beides das selbe oder?

    Najo auf jedenfall fängt das mit dem Fernstudium schon gut an obwohls noch gar nicht angefangen hat - so mag ich das
    Geändert von TTS82 (17.01.2009 um 15:11 Uhr)

  4. #4
    doenis ist offline Sehr erfahrener Benutzer
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    Standard AW: Zugangsberechtigung Fachhochschulreife + Ausbildung

    Du hast eben nur die Teildokumente eingeschickt, deswegen muss die WBH das prüfen...

    Normalerweise musst du mit deinem Zeugnis über den schulischen Teil der FHR und deinem Facharbeiterbrief zu deiner alten Schule und kriegst dann damit ein neues Zeugnis, welches dir die FHR bescheinigt...

    Aber diese Arbeit nimmt dir jetzt die WBH ab, es dauert halt nur etwas

  5. #5
    TTS82 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Zugangsberechtigung Fachhochschulreife + Ausbildung

    Achso - das man die beiden Dokumente quasi erst noch "zusammenschreiben" lassen muss war mir nicht bekannt.
    Nagut dann ist das natürlich verständlich, dass es nicht auf Anhieb klappt bzw. länger dauert.

    Danke für die Erklärung

  6. #6
    TTS82 ist offline Neuer Benutzer
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    Standard AW: Zugangsberechtigung Fachhochschulreife + Ausbildung

    Hallöle,

    also nochmal zu diesem Thema hier:
    die WBH hat bei dem Schulamt Daramstadt-Dieburg meine Zulassung beantragt. Unterlagen wurden folgende vorgelegt:
    -schulischer Teil Fachhochschulreife
    -Fachabeiterbrief

    Die Zulassung wurde abgelehnt weil mein schulischerteil der Fachhochschulreife Niedersachsen (nach 11. Klasse) nicht gleichwertig mit dem schulischen Teil der Fachhohschulreife Hessen (nach 12. Klasse) ist.
    Ich müsse noch zwei weitere qualifizierende Halbjahreszeugnisse einreichen, damit meine Fachhochschulreife "gleichwertig" werden würde.

    So - jetzt Schande über mein Haupt: Hab damals im 2ten Halbjahr der 13. Klasse das ABI abgebrochen.. habe aber somit 3 Halbjahreszeugnisse und könnte durch das Einreichen dieser doch dann nachweisen das ich die o.g. Auflagen erfülle.

    Jetzt meine Frage: Gibts da einen Notendurchschnitt den man haben muss damit das anerkannt wird? Bei mir liegt der Durchschnitt für die 3 Halbjahre so bei 7-5 Punkten :O( was noch "ausreichend" ist.
    Würde das reichen?!

    Oder sollte ich, wie oben schon angesprochen, mir mit dem Facharbeiterbrief und dem schulischen Teil der Fachhochschulreife von meiner alten Schule
    eine "allgemeine Fachhochschulreife" ausstellen lassen?
    Wird diese dann auch anerkannt???
    Es ändert ja nichts daran, dass ich nur 11 Jahre für meine Fachhochschulreife gebraucht habe.
    Ich persönlich würde keinen Unterschied in dem "schulischen Teil der Fachhochschulreife" und der "allgemeinen Fachhochschulreife" betreffend der Wertigkeit durch absolvierte Halbjahre sehen - sind ja beides 11. Jahre.

    Ich finds im allgemeinen sehr verwirrend das anscheinend Hessen in diesem Fall seine eigenen Regeln hinsichtlich der 11 Länder-Vereinbarung aufstellt

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