Für diese vier Hochschulzugangsmöglichkeiten wird
bei den Diplom-Studiengängen außerdem gefordert:
* eine für das Studienziel förderliche berufliche Tätigkeit von mindestens zwei Jahren
* oder eine sonstige berufliche Tätigkeit von mindestens drei Jahren.
Der Nachweis der beruflichen Tätigkeit kann auch während des Studiums bis zur Zulassung zur Diplom-Prüfung erbracht werden. Zeiten beruflicher Ausbildung oder betrieblicher Praktika können ebenfalls auf die Dauer der geforderten Berufstätigkeit bzw. auf das berufspraktische Semester angerechnet werden.