Materiallieferung und Klausuren
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 Zitat von DrSeuthberg
Das heißt, du hast auf deine Kündigungsfrist verzichtet, nicht aber auf die 4 Wochen kostenloses Studieren?
Es gibt eigentlich keine 4 Wochen kostenloses Studieren, es gibt 4 Wochen in denen du dich entscheiden kannst, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Bezahlen musst du immer das ganze Studium d.h. 42 oder 36 Monate beim Bachelor, ob z die sofirt oder erst nach den 4 Wochen bezahlst ändert nichts an der Summe. Wenn du auf das Probemonat verzichtest, heißt das nur, das ab sofort für dich die Kündigungsfristen gelten.
Master of Science: Innovations- und Technologiemanagement WBH Stand: Semester 3 von 4.
Ausbildung:
Bachelor of Engineering (B. Eng.)- Technische Informatik (Automatisierungstechnik) (2011)
technischer Betriebswirt IHK (2005)
staatlich geprüfter E-Techniker (1989)
Lehre zum Elektrogerätemechaniker (1984)
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 Zitat von UdoW
Es gibt eigentlich keine 4 Wochen kostenloses Studieren, es gibt 4 Wochen in denen du dich entscheiden kannst, ohne eine Kündigungsfrist einzuhalten. Bezahlen musst du immer das ganze Studium d.h. 42 oder 36 Monate beim Bachelor, ob z die sofirt oder erst nach den 4 Wochen bezahlst ändert nichts an der Summe. Wenn du auf das Probemonat verzichtest, heißt das nur, das ab sofort für dich die Kündigungsfristen gelten.
Naja, es gibt ja teilweise Angebote, in den man den ersten Monat nicht nur nach Abbruch des Teststudium geschenkt bekommt, sondern auch bei Fortsetzung.
So oder so, die Unterlagen gehen heute raus. Es geht los...
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 Zitat von DrSeuthberg
Naja, es gibt ja teilweise Angebote, in den man den ersten Monat nicht nur nach Abbruch des Teststudium geschenkt bekommt, sondern auch bei Fortsetzung.
So oder so, die Unterlagen gehen heute raus. Es geht los...
Klar bekommt du den Monat "geschenkt", du zahlt aber weiterhin die vollen noch kommenden Monate.
Master of Science: Innovations- und Technologiemanagement WBH Stand: Semester 3 von 4.
Ausbildung:
Bachelor of Engineering (B. Eng.)- Technische Informatik (Automatisierungstechnik) (2011)
technischer Betriebswirt IHK (2005)
staatlich geprüfter E-Techniker (1989)
Lehre zum Elektrogerätemechaniker (1984)
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Nochmal zum Mitschreiben:
Der von fast allen angepriesene Probemonat ist nichts weiteres, wie die bei Fernstudiengängen gesetzlich vorgeschriebene jederzeit mögliche kostenfreie Kündigung im ersten Monat. Die meisten Anbieter machen daraus werbewirksam einen kostenlosen Probemonat, verschweigen aber, dass sie zum einen dazu verplichtet sind und zum anderen das Geld für den Monat später kassieren.
Da die Anbieter weiterhin verpflichtet sind die Gesamtkosten auszuweisen, gehen viele davon aus, dass die Gesamtkosten abzüglich einer Monatsrate zu zahlen sind, dass ist aber falsch, denn dann wären ja die Gesamtkosten falsch ausgewiesen .
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@MNN
ganz richtig ist deine Aussage meiner Meinung nach nicht "gesetzlich vorgeschrieben ist eine 14-tägige Probezeit", ausserdem ist die WBH sehr kulant und verlängert die Probezeit auf Anfrage oft um einige Wochen um mehr Zeit für die Entscheidung zu haben. Nur der Begriff vom kostenlosen Probemonat ist etwas irreführend und wird oft mit einer Ersparniss gleich gestellt.
Master of Science: Innovations- und Technologiemanagement WBH Stand: Semester 3 von 4.
Ausbildung:
Bachelor of Engineering (B. Eng.)- Technische Informatik (Automatisierungstechnik) (2011)
technischer Betriebswirt IHK (2005)
staatlich geprüfter E-Techniker (1989)
Lehre zum Elektrogerätemechaniker (1984)
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Danke für die Antworten. Werde die WBH dann bitten mir alle Unterlagen des 1. Semesters zu senden.
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