Nachdem ich bisher der Meinung war, das man eine nicht bestandene Prüfung (an der WBH) nur noch zweimal wiederholen darf, wurde ich eines Besseren belehrt. Beim Einführungsseminar wurde uns mitgeteilt, dass es eine Härtefallreglung gibt und es klang so raus, das Sie grundsätzlich auf Anfrage angewandt wird, d.h. man kann eine Prüfung insgesamt 4-mal schreiben. Ob es sinnvoll ist das möchte ich nicht beurteilen. Aber die Frage nach Wiederholbarkeit davon Prüfungen an der WBH wurde hier im Forum schon öfters gestellt.
Master of Science: Innovations- und Technologiemanagement WBH Stand: Semester 3 von 4.
Ausbildung:
Bachelor of Engineering (B. Eng.)- Technische Informatik (Automatisierungstechnik) (2011)
technischer Betriebswirt IHK (2005)
staatlich geprüfter E-Techniker (1989)
Lehre zum Elektrogerätemechaniker (1984)