WWEDU in einem aktuellen Newsletter:

Die Novelle zum Universitätsrecht wurde in der letzten Sitzung des Nationalrates vor der Sommerpause beschlossen:
138. Nach § 124 Abs. 6 wird folgender Abs. 6a eingefügt:
„(6a) Außeruniversitäre Bildungseinrichtungen, auf die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung des Universitätsgesetzes 2002 durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. xxx/2009 eine Verordnung gemäß §§ 27 und 28 UniStG anzuwenden ist und die im Jahr 2009 diesen Lehrgang anbieten, haben bis zum 30. Juni 2010 das Recht auf Antragstellung um Verlängerung der Gültigkeitsdauer dieser Verordnung. Die Verordnungen sind bis längstens 31. Dezember 2012 zu befristen.“