Seite 2 von 2 ErsteErste 12
Ergebnis 7 bis 12 von 12

Anerkennung

  1. #7
    Gast
    Zitat Zitat von Genti
    Mir ist nicht klar, warum das nur einseitig sein soll!
    Ganz einfach:
    weil in Deutschland akademische Grade nur dann geführt werden dürfen, wenn
    - die verleihende Einrichtung als Hochschule anerkannt ist,
    - wenn der Studiengang, der dem Abschluss zugrunde liegt, staatlich anerkannt ist,
    - der Abschluss durch Studium erlangt wurde,
    - der Abschluss durch bestandene Prüfungen erlangt wurde.

    Das gilt für inländische wie auch ausländische akademische Grade.
    Das ist nunmal so und das macht ja auch Sinn.
    Man kann wohl kaum ernsthaft von anerkannten Hochschulabschlüssen sprechen, wenn die verleihende Bildungseinrichtung nicht als Hochschule anerkannt ist.

    In Deutschland und Österreich existieren auch postsekundäre Bildungseinrichtungen, die MBA verleihen dürfen.
    In Deutschland? Das würde gegen das geltende Hochschulgesetz des jeweiligen Bundeslandes verstoßen. In Deutschland dürfen nur anerkannte Hochschulen akademische Grade verleihen, und ein MBA ist ein solcher.

    MfG Joe

  2. #8
    Gast
    Einseitig sind solche Vereinbarungen auch gar nicht. Es ist einfach nur so, dass in Österreich andere, zusätzliche begünstigende Vereinbarungen bestehen können, die nicht auf Äquivalenzvereinbarungen basieren.

    Äquivalent kann folglich nur das sein, was rechtlich in entsprechenden Äquivalenzabkommen vereinbart und fundiert wurde.

    'Lehrgänge universitären Charakters' finden sich weder in Hochschulvereinbarungen noch in anderen Vereinbarungen nichtakademischer Natur. Daher kann es folglich keine entsprechende Äquivalenz geben.
    Das ist nicht einseitig, sondern nur eben so, dass Deutschland keine anderen Begünstigungen zur Gradführung vorgesehen hat, die über die Äquivalenzvereinbarungen und Vereinbarungen über die allgemeine Anerkennung und Gradführung ausländischer akademischer Grade hinausgehen.

    MfG Joe

  3. #9
    Genti ist offline Sehr erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    27.08.2003
    Beiträge
    552
    'Lehrgänge universitären Charakters' finden sich weder in Hochschulvereinbarungen noch in anderen Vereinbarungen nichtakademischer Natur. Daher kann es folglich keine entsprechende Äquivalenz geben.
    Das ist nur eine Bezeichnung und wird in dieser Form sicher nirgends auftauchen. Die Abkommen legen nur allgemeine Grundsätze fest und es wird immer über "Hochschulen im Sinne des Abkommens" gesprochen.
    Z. B.
    ["Hochschulen im Sinne dieses Abkommens sind
    - staatliche Bildungseinrichtungen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den Rechtsvorschriften
    der Länder oder in der Republik (...) nach deren Rechtsvorschriften Hochschulen sind;
    - nicht-staatliche Bildungseinrichtungen, die in der Bundesrepublik Deutschland nach den
    Rechtsvorschriften der Länder oder in der Republik (...) nach deren Rechtsvorschriften als Hochschulen
    anerkannt sind."
    Variante: "...die in der Republik (...) in Übereinstimmung mit deren innerstaatlichen Rechtsvorschriften
    gegründet wurden und registriert sind";
    Variante/Zusatz: "... oder als Fachhochschul-Studiengänge staatlich anerkannt sind"]
    Quelle: www.hrk.de

    Also es steht überall "nach deren Rechtsvorschriften" und nicht nach dem Recht der Bundesländer. Und in Österreich werden diese "Lehrgänge universitären Charakters" von Universitäten nicht getrennt.

    http://www.bmbwk.gv.at/universitaete...sch5793.xml#H1

    Auch für andere Länder gibt es diese Abkommen, wie z. B. Polen:
    In einigen ausländischen Staaten, so etwa Polen und Ungarn, erstreckt sich das Abkommen auch auf Qualifikationen, insbesondere Promotionsverfahren und Doktorgrade, die in Forschungseinrichtungen außerhalb des Hochschulbereichs absolviert
    oder erworben werden.
    Quelle: www.hrk.de

    Wie die Sache im konkreten Fall ist, weiß ich nicht, aber ein allgemeines "Nein" würde ich nicht sagen.
    In Deutschland dürfen nur anerkannte Hochschulen akademische Grade verleihen, und ein MBA ist ein solcher.
    MBA in Deutschland (Business School):
    http://www.gisma-hannover.de

  4. #10
    Gast
    Zitat Zitat von Genti
    MBA in Deutschland (Business School):
    http://www.gisma-hannover.de
    Nö, das ist ein klassisches Beispiel für deutsche Bildungseinrichtungen, die keinesfalls selbst Hochschulabschlüsse verleihen.

    Die MBA-Abschlüsse werden von Krannert School of Management der in den USA staatlich anerkannten Purdue University, von der Tias Business School, Tilburg University & Technische Universiteit Eindhoven (Niederlande) und der CEU Business School der Central European University (Ungarn) verliehen.

    Das kann jeder machen.
    Ich könnte auch die Joe Clary Business School e.K. in Deutschland aufmachen, die Abschlüsse dann von der University of London vergeben lassen.
    Das wäre kein Problem.

    Eine Vergabe eines MBA in Deutschland ist nur Hochschulen vorbehalten, da der MBA ein akademischer Grad ist.


    wwedu

    Ich habe eben um eine umfassende Stellungnahme der ZAB gebeten.
    Wenn diese in Kürze eintrifft, werde ich sie hier veröffentlichen.

    MfG Joe

  5. #11
    Genti ist offline Sehr erfahrener Benutzer
    Registriert seit
    27.08.2003
    Beiträge
    552
    Im Endeffekt kommt dasselbe heraus: In Deutschland dürfen also Institutionen nur in Kooperation mit anderen Unis den Titel verleihen, und
    in Österreich dürfen Institutionen selbst den Titel verleihen, aber nur wenn das Lehrpersonal die Befugnis dafür hat (sprich Hochschulprofessoren).

    Bologna lässt grüssen!

  6. #12
    Gast
    Dass das alles rechtens ist, steht außer Frage. Natürlich darf die wwedu ihre Kurse als Lehrgänge universitären Charakters bezeichnen und auf diese Weise in Österreich den MBA verleihen.

    Bezüglich der Führbarkeit habe ich die ZAB um eine Stellungnahme gebeten.
    Sobald mir diese vorliegt, werde ich mich wieder hier melden.

    MfG Joe

Seite 2 von 2 ErsteErste 12