Rechtsassistent (ZAR)
-
Hallo Acepeek,
vielen Dank für deine Antwort. Ich frage deshalb, weil ich eigentlich denke, dass der Stoffumfang des Rechtsassistenten für meine berufliche Tätigkeit ausreichen müsste, da ich hauptsächlich Wissen im Bereich Zivil- und Strafrecht benötige. Die anderen Rechtsgebiete, die im Rechtsreferenten auch noch abgedeckt werden und die du genannt hast, hatte ich in meinem vorherigen Studium schon bzw. sind für meinen Beruf irrelevant. Allerdings würde ich mir ggf. gerne die Möglichkeit offen halten, den Rechtsreferenten anzuhängen, wenn mir das vorherige Studium gut gefallen hat und ich meine juristischen Kenntnisse doch noch weiter verbessern möchte. Außerdem klingt "Referent" besser als "Assistent". ;-)
Machst du den IHK- oder den ZAR-Abschluss und warum hast du dich so oder so entschieden?
Viele Grüße,
André
-
Hi Andre,
mit einer Diskussion über die Wertigkeit von nichtakademischen Fernstudien könnte man sicher Abende füllen. Leider macht sich kein Arbeitgeber wirklich die Mühe und prüft bzw. hinterfragt, was du denn da gerade für einen Abschluss erworben hast. Oft gibt es ja auch gar keinen einheitlichen Standard bei den Angeboten privater Bildungseinrichtungen, so dass ein Vergleich bzw. eine Gewichtung nur schwer möglich ist. Das ist auch der Grund, warum ich mich für die IHK-Variante entschieden habe. Ich denke, dass die IHK-zertifizierten Bildungsnachweise einen einigermaßen guten Ruf haben und die Ausbildung damit dann evtl. besser anerkannt wird. Unabhängig davon nimmt man aus solchen Fernstudien immer ganz persönlich etwas mit, d.h. man ist hinterher besser in der Lage seine derzeitige Arbeit zu verrichten, weil ein Puzzleteil zum globalen Verständnis der Berufswelt dazugekommen ist. Andererseits wird dir jeder Arbeitgeber anerkennen, dass du überhaupt etwas in Richtung Bildung machst, weil es ihm letztlich auch zugute kommt. Das ist jedenfalls meine Motivation. Ich bilde mir nicht ein hinterher ein (Klein-)Jurist zu sein, lediglich mein Verständnis soll um dieses Gebiet erweitert werden.
Um auf deine Frage zu antworten, ja ich gebe dir Recht, dass Referent höherwertiger klingt als Assistent. Mit einem Blick auf den Ausbildungsumfang ist dem letztlich ja auch so.
Viele Grüße
Acepeek
-
Hallo Acepeek,
ich stimme deinem Beitrag voll und ganz zu. Ich möchte die Weiterbildung auch machen, um mein Verständnis für berufliche, rechtsrelevante Sachverhalte zu erhöhen. Ein Rechtsanwalt wird aus mir sicher nicht mehr. ;-) Ich habe auch mal beim ZAR nachgefragt: Die Kosten und Inhalte des Rechtsassistenten werden beim -referenten voll angerechnet. Das finde ich sehr gut, dann kann ich zunächst mal den Assistenten machen und bei Bedarf den Referenten noch "draufsatteln".
Kannst du vielleicht noch über deine zwischenzeitlich gesammelten Erfahrungen mit dem Lehrgang berichten? Das wär super!
Vielen Dank und Grüße,
André
-
Hallo,
ich hatte diese Woche meine letzte Klausur zurückeralhten und mit zur Abschlussprüfung im Juni 2011 zum Rechtsassistent/in angemeldet. Hat sich noch jemand für diesen Prüfungstermin angemeldet?
Ein kurzes Fazit zu dem Lehrgang:
Ich habe die Onlineversion des Lehrganges gewählt. Bei meiner Anmeldung hab es nur die ZAR-Rechtassistenten-Weiterbildung. Musste den Lehrgang für 1 Jahr unterbrechen.
Das Skript führt gut und verständlich durch die Rechtsgebiete und die Klausuren sind in angemessern Zeit korrigiert.
Den in dem Weiterbildungslehrgang vermittelte Lernstoff kann ich voll und ganz in meiner Arbeit als Rechtsanwaltsfachangestellte einsetzen.
Grüße
-
Ich studiere zwar nicht an der ZAR, dennoch ist die Interessenlage vergleichbar mit der der ZAR-Studenten. Neben dem beruflichen Bildungsziel ist es durchaus hilfreich, sich auch persönliche Ziele zu setzen, die man mit der Beschäftigung des juristischen Lehrstoffes erreichen kann und will. So ist es nicht unwichtig, sich klarzumachen, dass die bessere juristische Qualifikation nicht nur dazu dienen kann, die eigene Arbeit im technischen Sinne und den persönlichen Aufgabenbereich besser zu bewältigen. Darüber hinaus kann man nicht frühzeitig genug damit anfangen einzuüben, sich in ein Gefüge an Leuten in einer Kanzlei oder in einem kleinen Betrieb einzuordnen und dort Platz zu finden. Ein juristisches Aufgabenergebnis resultiert nicht selten aus einem Zusammenspiel von unterschiedlichen Leuten mit unterschiedlicher Qualifikation.
Dass für alles das der Gang über den Weg der ZAR der richtige sein kann, zeigt sich daran, dass die ZAR schon lange im Fernstudienbereich tätig ist. Als dieses Thema im Jahr 2006 eröffnet wurde, gab es zum Beispiel den Rechtsreferenten (IHK) noch nicht im Angebot der ZAR. Damit will ich sagen, dass die ZAR offensichtlich erfolgreich mit einem sehr guten Fernlehrgangskonzept arbeiten muss, weil sie das Vertrauen der IHK erhalten hat, auf eine der zahlreichen IHK-Prüfungen mit einem von der ZAR konzipierten Fernstudiums vorzubereiten.
Assessorreferent jur. (FSH) - Abschluss Mai 2011
|
|