Die Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen (ZFH) informiert mit einer Pressemitteilung darüber, dass der Zugang zum dem in Kooperation mit der FH Trier angebotenen Master of Computer Science (M.C.Sc.) unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne einen ersten Hochschulabschluss möglich ist.
Angesprochen sind hier Berufstätige aus informatiknahen Berufen. Grundlage dafür ist laut ZFH das neue Hochschulgesetz des Landes Rheinland-Pfalz, das am 1.9.2010 in Kraft getreten ist.
Zu den Voraussetzungen heißt es in der Pressemitteilung:
So können Studieninteressenten ohne erstes Hochschulstudium, die beispielsweise einen Meisterabschluss oder eine Hochschulreife oder eine qualifizierte Berufsausbildung vorweisen, nach mehrjähriger anrechnungsfähiger Berufspraxis über eine Eignungsprüfung zum Masterstudium zugelassen werden. Die fürs Studium erforderlichen Mathematikkenntnisse, können vorab über Fernstudienkurse erworben werden.


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