Rechtsanwältin Beatrix Hecken-Knieling schildert im Interview mit der
ZFH ihre Erfahrungen mit dem Fernstudium Scheidungsmanagement


ZFH: Frau Hecken-Knieling, Sie haben als eine der ersten Rechtsanwälte
an diesem Fernstudium teilgenommen. Können Sie Ihre erworbenen
Kenntnisse im Umgang mit Klienten umsetzen?

Hecken-Knieling: Ja, ich habe bereits einige verfahrensbegleitende
Mediationen durchgeführt und diese auch mit positiven Ergebnissen
beendet. Eine Mediation hatte beispielsweise zum Inhalt die Regelung
des Umgangsrechtes eines Kindes, die sich zunächst als sehr streitig
darstellte und im Rahmen der Mediation dann einvernehmlich und autonom
zwischen den geschiedenen Eheleuten gelöst wurde. Eine weitere
Integrierte Mediation betraf die Regelung der Scheidungsfolgen. Hier
haben die getrennt lebenden Eheleute es geschafft, im Rahmen der
Mediation eine einvernehmliche Lösung in allen Punkten herbeizuführen,
die anschließend dann in einem notariellen Vertrag festgehalten
wurden. Auch hier waren die Fragen zunächst sehr kontrovers erörtert
worden. Im Rahmen der Mediaton konnte in mehreren Schritten eine
Einigung erzielt werden, bei der jede der Parteien bereit war,
Entgegenkommen zu zeigen. Diese Beispiele betrafen das Familienrecht.
Integrierte Mediation ist aber in allen Rechtsgebieten möglich, so vor
allen im Bereich des Wirtschaftsrechts (Wirtschaftsmediation).

ZFH: Integrierte Mediation soll streitende Parteien zu einer gütlichen
Einigung ohne Verlierer führen. Kann dieses Ziel in jedem Fall
erreicht werden?

Hecken-Knieling: Leider führt auch eine Mediation nicht in jedem Fall
zu einer gütlichen Einigung "ohne Verlierer". Wenn die Fronten
zwischen den Parteien zu verhärtet sind, ist es manchmal nicht mehr
möglich, in einem zur Verfügung stehenden Zeitfenster den Parteien den
Weg zu einer einvernehmlichen Lösung zu weisen.

ZFH: Hat die Methode der Integrierten Mediation auch Vorteile für die
Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt?

Hecken-Knieling: Unbestreitbar bietet die Methode der Integrierten
Mediation auch Vorteile für die Rechtsanwältin/den Rechtsanwalt. Im
Rahmen der doch veränderten Arbeitsweise wird ergebnisorientiert mit
mehr Effizienz gearbeitet. Dies ist u. a. darauf zurückzuführen, dass
die beteiligten Personen mehr Souveränität, Ruhe, Gelassenheit und
Offenheit an den Tag legen, als in einem konventionellen Verfahren.
Gleichzeitig gibt es mehr Möglichkeiten zielgerichtete Verhandlungen,
Kooperationen und nachhaltige Lösungen zu suchen und auch zu finden.
Dauer und Stil der Verhandlungen sind völlig anders, als im Rahmen der
bisherigen Verfahrensweisen. Vor allem sind die Parteien unmittelbarer
an der Lösung des Konfliktes beteiligt.
Der Anwalt wird in der Mediation zum "Mentor" seines Mandanten. Er
unterstützt ihn nicht unbedingt bei der Verwirklichung seiner
Position, sondern seiner Interessen. Dies entspricht auch den in § 1
Abs. 3 der Berufsordnung des Rechtsanwälte festgelegten Aufgaben eines
Anwalts, den Mandanten als unabhängiger Berater und Vertreter
rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend zu
begleiten.
Insgesamt bleibt festzuhalten, dass die Integrierte Mediaton
ermöglicht in entspannter Atmosphäre mit weniger Stress zu arbeiten
und zu einer Lösung zu gelangen. Entscheidend ist auch, dass die
Parteien autonom handeln können und nicht starren Verfahrenszwängen
unterworfen sind.

Quelle: Presse-Mitteilung der ZFH